RVG Abrechnung nach Klageabweisung

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Recht_Azubi
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#1

23.05.2023, 14:39

Heyy Leute,

ich hab da mal eine Frage und zwar:

Bekommen wir nur eine Verfahrensgebühr sowie eine Postpauschale, wenn wir die Klageabweisung beantragen? Oder bekommen wir noch etwas? Da mein Chef im Moment nicht da ist und er möchte, dass die Rechnung vorbereitet wird bevor er kommt, bitte ich euch um eure Hilfe.

Danke schon mal im voraus.
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Adora Belle
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#2

23.05.2023, 14:41

Klagabweisung beantragt oder Abweisung erfolgt? Hat ein Termin stattgefunden? Wart Ihr vorgerichtlich tätig?
Recht_Azubi
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#3

23.05.2023, 14:46

Adora Belle hat geschrieben:
23.05.2023, 14:41
Klagabweisung beantragt oder Abweisung erfolgt? Hat ein Termin stattgefunden? Wart Ihr vorgerichtlich tätig?
Achso, entschuldige bitte.

Der Mandant hat die Klage erhalten, sie an uns weitergeleitet und wir haben sowohl Vertretung als auch Verteidigung angezeigt. Danach haben wir die Klageerwiderung eingereicht mit dem Ziel die Klage kostenpflichtig in der mündlichen Verhandlung abzuweisen.
Vorgerichtlich waren wir also nicht tätig und ein Termin hat nicht stattgefunden.
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Adora Belle
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#4

23.05.2023, 14:52

Ja, dann habt Ihr bis jetzt die Verfahrensgebühr 3100 + 7002 verdient. Alles richtig.
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#5

23.05.2023, 14:56

Adora Belle hat geschrieben:
23.05.2023, 14:52
Ja, dann habt Ihr bis jetzt die Verfahrensgebühr 3100 + 7002 verdient. Alles richtig.
Alles klar, danke dir für deine Hilfe. Sehr nett von dir.

Hab noch einen schönen Tag.
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