Kostenfestsetzungsantrag

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Recht_Azubi
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#1

11.05.2023, 17:20

Hallo Leute,

brauche eure Hilfe.

Folgendes Problem:
Wir haben einen KfA bekommen von der Gegenseite und sollen nun dazu Stellung nehmen. (Ursprünglich vom Gericht bekommen) Nun hat der Gegenanwalt Fahrtkosten geltend gemacht (Entfernung 150km+150km Hin- und Rückfahrt) Nun soll ich prüfen, ob diese Fahrtkosten überhaupt erstattungsfähig sind und da ich mich damit nicht auskenne bitte ich um eure Hilfe.

Danke im Voraus.
Oliverreinhardt2
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#2

12.05.2023, 08:10

Hallo,

die Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalts sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig.
:huepf
Gruß
Oli
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komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Oliverreinhardt2
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#3

12.05.2023, 08:38

Ferner stelle ich mir jedoch noch die Frage:

Ist der KFB bereits vollstreckbar oder nicht? Ersteres würde bedeuten, dass "Einwendungen" nicht mehr möglich sind, da dieser seine Rechtskraft erlangte.
Gruß
Oli
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Pitt
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#4

12.05.2023, 08:56

Unten im Beitrag gibt es einen Kurzüberblick zu den unterschiedlichen Konstellationen bei den Reisekosten des RA. Bei der Prüfung spielt neben der Entfernung auch eine Rolle, wo der der Wohnort/Sitz des Mandanten ist.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... eisekosten

Die Themen Erstattungsfähigkeit bei Einschaltung eines Spezialanwalts und wg. innerbetrieblicher Organisationsstrukturen (z. B. bei Versicherungen als Partei), lasse ich erst einmal außen vor.

Für die Standardfälle entscheidend ist für die Prüfung: Gerichtsort, Wohnort/Sitz des Mandanten, Kanzleisitz des eingeschalteten RA. Mandant darf grundsätzlich einen RA an seinem Wohnsitz beauftragen, dessen Reisekosten sind immer erstattungsfähig. Gleiches gilt innerhalb des Gerichtsbezirks. Beim RA am dritten Ort (weder am Wohnsitz noch innerhalb des Gerichtsbezirks ansässig), fängt man dann an, mit die Außengrenze des Gerichtsbezirks zu prüfen (s. o.).
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#5

12.05.2023, 09:48

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
12.05.2023, 08:38
Ferner stelle ich mir jedoch noch die Frage:

Ist der KFB bereits vollstreckbar oder nicht?
Die Frage musst Du Dir nicht stellen, weil nicht vom KFB, sondern vom KFA die Rede ist, sowohl in der Überschrift, als auch im Text. ;)
Recht_Azubi
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#6

12.05.2023, 11:52

Wohnsitz unseres Mandanten ist in Herbolzheim,
Kanzleisitz ist in Rottenburg (Entfernung von Kanzlei und Wohnsitz Mandant: 135km)Entfernung Kanzleisitz und Gericht: 150km
Bekommt der da die Kosten dann?
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#7

12.05.2023, 12:06

Wo befindet sich das Gericht?
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#8

12.05.2023, 12:08

Adora Belle hat geschrieben:
12.05.2023, 12:06
Wo befindet sich das Gericht?
Das Gericht befindet sich in Freiburg; ist das LG Freiburg
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#9

12.05.2023, 12:14

Recht_Azubi hat geschrieben:
12.05.2023, 11:52
Wohnsitz unseres Mandanten ist in Herbolzheim,
Kanzleisitz ist in Rottenburg (Entfernung von Kanzlei und Wohnsitz Mandant: 135km)Entfernung Kanzleisitz und Gericht: 150km
Bekommt der da die Kosten dann?
?Ich denke, Du hast einen KFA von der Gegenseite. Da hat der Wohnsitz eures Mandanten doch nichts mit zu tun. :kopfkratz
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#10

12.05.2023, 12:20

Das hatte ich glatt übersehen.

Also: Wo sitzt der Gegner-RA, wo sitzt die Gegner-Partei?

Der Link von Pitt in #4 sollte erstmal weiterhelfen. Und im übrigen müsstest Du Deine Überlegungen und Lösungsvorschlag hier mitteilen, damit man Dir helfen kann.
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