Briefzustellung

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Recht_Azubi
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#1

28.04.2023, 11:45

Heyy Leute,

ich hab eine Frage bei der ich die Antwort leider dringend bräuchte.

Zur Frage: Kann ich einen Brief als Bote beim Gegner einwerfen?

Zur Situation: Unser Mandant hat uns gebeten ein Schreiben zu versenden und das müsste vor dem 01.05.2023 geschehen, da am 01.05.2023 ein "Ereignis" stattfindet. Da er sich nicht sicher ist, ob der Brief per Einschreiben vor dem 01.05.2023 eingeworfen wird von der Post, da Montag auch ein Feiertag ist, hat er nach einer Lösung gefragt.

Reicht es aus, wenn ich den Brief als Bote einwerfe?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Adora Belle
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#2

28.04.2023, 12:11

Kannst Du machen, aber wenn der Gegner nicht mit Zustellung rechnen muss, wie es ja am Sonntag und am Feiertag der Fall ist, dann kannst Du nicht von einer rechtzeitigen Kenntnisnahme ausgehen. Es könnte also sein, dass Euer Plan so nicht funktioniert, abhängig davon, worum es geht. Wenn Du heute noch einen Boten hinschickst, dürftest Du aber auf der sicheren Seite sein.
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paralegal6
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#3

28.04.2023, 12:24

ich mache danach immer einen Aktenvermerk und auch ein Foto vom Briefkasten wenn ich keinen Zeugen mit habe
Bild
pitz
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#4

28.04.2023, 12:52

Ich habe in einem vergleichbaren Fall zusätzlich zu einem Vermerk sowohl ein Foto von dem Dokument selbst, dem Einlegen des Dokuments in den Briefumschlag als auch ein Foto vom Einlegen des Umschlags in den Briefkasten gemacht - nur um auf Nummer Sicher zu gehen.
Recht_Azubi
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#5

28.04.2023, 12:53

Danke euch für eure Hilfe.
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Adora Belle
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#6

28.04.2023, 14:13

Das reicht alles, um einen Fristbeginn auszulösen. Aber nicht unbedingt um eine Frist zu wahren, s.o.
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#7

30.04.2023, 19:01

Hallo,

wie wäre es mit hingehen, klingeln und den Brief persönlich übergeben? Dann ist er in jedem Falle zugegangen.

Gruß
Dirk
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