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Recht_Azubi
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#1

25.04.2023, 15:26

Hallo,

ich hab folgendes Problem: Gegnervertreter hat immer nachdem er ein Dokument per beA verschickt hat, ein EB angefordert.

Meine Frage ist: Müssen wir wirklich jedes mal ein EB abgeben oder gilt das nur für bestimmte Dokumente? Und wann bin ich nicht dazu verpflichtet das EB abzugeben?

Danke schon mal im voraus.
Pitt
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#2

25.04.2023, 17:35

https://www.rak-berlin.de/kammerton/aus ... tzuteilen.
Danach besteht nicht die Pflicht, immer ein EB abzugeben, sondern nur in den dort näher beschriebenen Fällen, in denen die BORA den RA dazu verpflichtet.
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