Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

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Recht_Azubi
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#1

14.04.2023, 13:50

Heyy,

ich habe folgende Frage: :patsch

Wir haben einen Mandanten der einer Firma einen Auftrag erteilt hat bzw. etwas von der Firma bestellt hat. Folglich hat der Mandant den Betrag überwiesen und hat auf die Ware gewartet. Da die Ware nicht ankam, forderte unser Mandant sein Geld zurück. Nur antwortet die Firma ihm nicht, weshalb wir von ihm den Auftrag bekommen haben, einen Mahnbescheid zu beantragen. Nun soll ich diesen nun beantragen, weiß aber nicht was ich im Mahnbescheid eintragen soll, sprich: Kategorie (Kann ich da Kaufvertrag anklicken?) Rechnungsnummer dann die von der Rechnung die er bekommen hat? Anspruch dann von dem Tag an dem er die Firma zur "Rücküberweisung" gebeten bzw. aufgefordert hat?

Ps: Unter normalen Umständen weiß ich wie man einen Mahnbescheid beantragt, nur ist das hier anders als die anderen Male, würde ich sagen.

Danke schon mal im Voraus für eure Mühen. :thx
Pitt
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#2

14.04.2023, 13:59

Wenn der Mandant vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und sich die Gegenseite in Verzug befindet, würde ich ungerechtfertigte Bereicherung nehmen.
Recht_Azubi
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#3

14.04.2023, 14:08

Pitt hat geschrieben:
14.04.2023, 13:59
Wenn der Mandant vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und sich die Gegenseite in Verzug befindet, würde ich ungerechtfertigte Bereicherung nehmen.
Heyy,

danke für deine rasche Antwort. Wie sieht´s aus mit "nähere Angaben"? Kann ich da einfach "andere" anklicken und beispielsweise "Storno" in das Feld schreiben?
Pitt
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#4

14.04.2023, 14:26

"Zahlungsaufforderung vom ..."
Die müsste ja im Rahmen des Rücktritts vom Kaufvertrag an die Gegenseite erfolgt sein.
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#5

14.04.2023, 14:34

Pitt hat geschrieben:
14.04.2023, 14:26
"Zahlungsaufforderung vom ..."
Die müsste ja im Rahmen des Rücktritts vom Kaufvertrag an die Gegenseite erfolgt sein.
Ich habe noch eine letzte Frage: Bezgl. der Gebühren: Nehme ich da die 3305 oder die 3309 Verfahrensgebühr?

Entschuldige bitte meine Fragerei.
Recht_Azubi
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#6

14.04.2023, 14:38

Hat sich erledigt. Hab es gefunden. Danke dir für deine Hilfe.
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icerose
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#7

17.04.2023, 09:26

Recht_Azubi hat geschrieben:
14.04.2023, 14:34
Entschuldige bitte meine Fragerei.
Das ist doch kein Thema - dafür sind wir da.
Aber schreib mal bitte in deine Berufsbezeichnung rein, dass du (noch) in der Ausbildung bist. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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