Kostenausgleichungsantrag bei Kostenaufhebung gegeneinander

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Recht_Azubi
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#1

16.02.2023, 16:01

Hallo zusammen,

bin neu hier und würde euch gleich mal eine Frage stellen.

Folgendes:

Wir haben einen Beschluss bekommen in einer Scheidungssache in welchem die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Jetzt soll ich einen Kostenausgleichungsantrag machen. (Wir sind Kläger bzw. hier sind wir Antragsteller-Partei)
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob vollstreckbare Kostenfestsetzung + Verzinsung gemäß § 104 ZPO oder Kostenausgleich gemäß § 106 ZPO gemacht werden soll. Wie sieht es denn aus mit unseren Kosten? Kommen diese ebenfalls rein in den Antrag?

Danke schonmal im Voraus.
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Tigerle
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#2

20.02.2023, 08:16

Ihr könnt nur einen Gerichtskostenausgleich stellen. Denn nur die Gerichtskosten werden zwischen den Parteien geteilt. Eure Kosten muss Euer Mandant/Eure Mandantin zahlen.
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