leider stehe ich vor einem Problem bezüglich einer Abrechnung.
Sachverhalt
I. Instanz
Wir: Kläger
Gegner: Beklagte
Urteil wird zurückgewiesen
II. Instanz
Wir: Berufungskläger
Gegner: Berufungsbeklagte
Berufung wird zurückgewiesen
III. Nichtzulassungsbeschwerde
Wir: Beschwerdeführer
Gegner: Beschwerdegegner
Während der Nichtzulassungsbeschwerde schließen wir mit dem Gegner einen außergerichtlichen Vergleich ab
Laut dem außergerichtlichen Vergleich werden die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gequotet.
Meine Frage:
Wie rechne ich richtig ab?
I. Instanz
1,3 nach 3100
1,2 nach 3104
Auslagen
Ust
Gerichtskosten
II.
1,6 nach 3200
1,2 nach 3202
Auslagen
Ust
Gerichtskosten
III. Wie rechne ich dies ab wenn während der Nichtzulassungsbeschwerde zwischen den Parteien außergerichtlich ein Vergleich erging.
Hier bin ich überfragt was die Gebühren angeht.
Kann mir da vielleicht einer helfen
Vielen lieben Dank bereits jetzt