Hallo, ich komme grad nicht so wirklich weiter:
- wir vertreten eine WEG, die wiederum wird vertreten durch eine Hausverwaltung, welche durch eine GFin vertreten wird. Soweit so gut, den MB habe ich soweit aufgesetzt.
- Zum Hintergrund des MBs: für unsere WEG wurde von einer Hausverwaltung bzw. Immobilienverwaltung eine Hausgeldabrechnung erstellt, welche falsch war. Nachdem zunächst ohne Anwalt zur Korrektur aufgefordert wurde und nichts geschah, haben wir als anwaltlicher Vertreter auch noch einmal zur Korrektur aufgefordert. Die WEG hat sich dann eine anderweitige, neue HV (jetziger Vertreter) hinzugezogen, welche eine neue Abrechnung erstellt hat. Nachdem für diese neue Abrechnung auch Kosten angefallen sind, wollen wir genau diese Kosten mittels MB geltend machen.
Die Frage ist jetzt: unter welcher Katalog-Nr. gebe ich das ganze im MB ein? Ich habe jetzt mal Nummer 90 genommen, das ist der Anspruch "Wohn-/Hausgeld für WEG. Ich finde aber, das passt nicht so gut. Ggf. "Schadensersatz aus ...-Vertrag"?
MB WEG Katalog-Nr.
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Guten Morgen,Bthr166 hat geschrieben: ↑23.01.2023, 10:33Hallo, ich komme grad nicht so wirklich weiter:
- wir vertreten eine WEG, die wiederum wird vertreten durch eine Hausverwaltung, welche durch eine GFin vertreten wird. Soweit so gut, den MB habe ich soweit aufgesetzt.
- Zum Hintergrund des MBs: für unsere WEG wurde von einer Hausverwaltung bzw. Immobilienverwaltung eine Hausgeldabrechnung erstellt, welche falsch war. Nachdem zunächst ohne Anwalt zur Korrektur aufgefordert wurde und nichts geschah, haben wir als anwaltlicher Vertreter auch noch einmal zur Korrektur aufgefordert. Die WEG hat sich dann eine anderweitige, neue HV (jetziger Vertreter) hinzugezogen, welche eine neue Abrechnung erstellt hat. Nachdem für diese neue Abrechnung auch Kosten angefallen sind, wollen wir genau diese Kosten mittels MB geltend machen.
Die Frage ist jetzt: unter welcher Katalog-Nr. gebe ich das ganze im MB ein? Ich habe jetzt mal Nummer 90 genommen, das ist der Anspruch "Wohn-/Hausgeld für WEG. Ich finde aber, das passt nicht so gut. Ggf. "Schadensersatz aus ...-Vertrag"?
um was "für Kosten" handelt es sich, RVG-Gebühren?
Gruß

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Oli
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Der Zufall geht Wege, da kommt Absicht gar nicht hin.
Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn), mächtig.
Oli

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Also.,..wenn ich den Sachverhalt richtig kapiere, wollt Ihr die Kosten der zweiten Hausverwaltung bei der ersten Hausverwaltung geltend machen. Dann wäre das Schadensersatz aus ....-vertrag

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Hallo,
entweder nimmst du die Katalog-Nr.: 90, oder, so würde ich es bei dieser Bezeichnung machen, nehme keine Katalog-Nr., sondern trage diese Bezeichnung manuell, ein (also ohne Katalog-Nr.).
Damit ist es für d. AG-Seite besser zuzuordnen.
Gruß
Olli

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Oli
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Olli
dein zitieren von kompletten Texten irritiert mich immer. Ich sehe es wie Anahid als Schadenersatz. 90 ist Wohngeld

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