MB WEG Katalog-Nr.

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Bthr166
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#1

23.01.2023, 10:33

Hallo, ich komme grad nicht so wirklich weiter:

- wir vertreten eine WEG, die wiederum wird vertreten durch eine Hausverwaltung, welche durch eine GFin vertreten wird. Soweit so gut, den MB habe ich soweit aufgesetzt.

- Zum Hintergrund des MBs: für unsere WEG wurde von einer Hausverwaltung bzw. Immobilienverwaltung eine Hausgeldabrechnung erstellt, welche falsch war. Nachdem zunächst ohne Anwalt zur Korrektur aufgefordert wurde und nichts geschah, haben wir als anwaltlicher Vertreter auch noch einmal zur Korrektur aufgefordert. Die WEG hat sich dann eine anderweitige, neue HV (jetziger Vertreter) hinzugezogen, welche eine neue Abrechnung erstellt hat. Nachdem für diese neue Abrechnung auch Kosten angefallen sind, wollen wir genau diese Kosten mittels MB geltend machen.

Die Frage ist jetzt: unter welcher Katalog-Nr. gebe ich das ganze im MB ein? Ich habe jetzt mal Nummer 90 genommen, das ist der Anspruch "Wohn-/Hausgeld für WEG. Ich finde aber, das passt nicht so gut. Ggf. "Schadensersatz aus ...-Vertrag"?
Oliverreinhardt2
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#2

23.01.2023, 10:53

Bthr166 hat geschrieben:
23.01.2023, 10:33
Hallo, ich komme grad nicht so wirklich weiter:

- wir vertreten eine WEG, die wiederum wird vertreten durch eine Hausverwaltung, welche durch eine GFin vertreten wird. Soweit so gut, den MB habe ich soweit aufgesetzt.

- Zum Hintergrund des MBs: für unsere WEG wurde von einer Hausverwaltung bzw. Immobilienverwaltung eine Hausgeldabrechnung erstellt, welche falsch war. Nachdem zunächst ohne Anwalt zur Korrektur aufgefordert wurde und nichts geschah, haben wir als anwaltlicher Vertreter auch noch einmal zur Korrektur aufgefordert. Die WEG hat sich dann eine anderweitige, neue HV (jetziger Vertreter) hinzugezogen, welche eine neue Abrechnung erstellt hat. Nachdem für diese neue Abrechnung auch Kosten angefallen sind, wollen wir genau diese Kosten mittels MB geltend machen.

Die Frage ist jetzt: unter welcher Katalog-Nr. gebe ich das ganze im MB ein? Ich habe jetzt mal Nummer 90 genommen, das ist der Anspruch "Wohn-/Hausgeld für WEG. Ich finde aber, das passt nicht so gut. Ggf. "Schadensersatz aus ...-Vertrag"?
Guten Morgen,

um was "für Kosten" handelt es sich, RVG-Gebühren?

Gruß
:wink2
Gruß
Oli
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ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Bthr166
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#3

23.01.2023, 13:01

In der Abrechnung von der Hausverwaltung? Da besagt die Leistungsbeschreibung „Erstellen WEG Abrechnung Gesamt- und Einzelabrechnung 2020.“
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Anahid
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#4

23.01.2023, 14:18

Also.,..wenn ich den Sachverhalt richtig kapiere, wollt Ihr die Kosten der zweiten Hausverwaltung bei der ersten Hausverwaltung geltend machen. Dann wäre das Schadensersatz aus ....-vertrag
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
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#5

23.01.2023, 14:19

Bthr166 hat geschrieben:
23.01.2023, 13:01
In der Abrechnung von der Hausverwaltung? Da besagt die Leistungsbeschreibung „Erstellen WEG Abrechnung Gesamt- und Einzelabrechnung 2020.“
Hallo,

entweder nimmst du die Katalog-Nr.: 90, oder, so würde ich es bei dieser Bezeichnung machen, nehme keine Katalog-Nr., sondern trage diese Bezeichnung manuell, ein (also ohne Katalog-Nr.).
Damit ist es für d. AG-Seite besser zuzuordnen.

Gruß
Olli

:wink2
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Oli
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Bthr166
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#6

23.01.2023, 16:43

:thx Super danke dir
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paralegal6
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#7

25.01.2023, 22:38

Olli😅dein zitieren von kompletten Texten irritiert mich immer. Ich sehe es wie Anahid als Schadenersatz. 90 ist Wohngeld
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Oliverreinhardt2
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#8

25.01.2023, 22:42

:pfeif
😅
Gruß
Oli
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