FOKO Gutschrift

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Bthr166
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#1

20.01.2023, 12:48

Hallo,

ich stehe leider gerade total auf dem Schlauch.

Wir haben ein außergerichtliches Schreiben an den Gegner geschickt, nachdem er bei unserem Mandanten eine Rechnung vom 31.12.2020 nicht bezahlt hat. In dem Schreiben haben wir die HF (ca. 357,00 €) ab dem 30.01.2021 (§ 286 BGB) verzinst. In diesem Schreiben haben wir dann noch 10,00 € Mahnspesen und unsere außergerichtliche Vergütung aufgenommen.

Nun haben wir zwischenzeitlich einen MB und daraufhin einen VB erwirkt. Jetzt hat der Schuldner unsere außergerichtliche Vergütung bezahlt. Meine Aufgabe ist es jetzt, ein FOKO im RA-Mirco zu erstellen, um dem Schuldner eine Übersicht zukommen zu lassen, was zur Zahlung noch aussteht.

Uns liegt noch kein VB vor, er wurde aber erlassen. Normalerweise habe ich keine Schwierigkeiten, ein FOKO zu erstellen, sofern der Titel vorliegt.

Ich hätte das FOKO jetzt wie folgt gemacht:

Hauptforderung: 357,00 € Zinsen ab 30.01.2021; gebucht unter Hauptforderung

Mahnspesen unter Auslagen gebucht, keine Zinsen.

außergerichtliche RA-Vergütung inkl. PT-Pauschale und USt: 90,96 €, gebucht unter Auslagen (?)
hier weiß ich nicht, ab wann ich verzinsen soll.. Ich hätte jetzt Verzugsdatum genommen. Wir haben dem Gegner im ersten Anschreiben eine Zahlungsfrist von 2 Wochen gesetzt, also hätte ich ab dem 15. darauffolgenden Tag Zinsen angesetzt. Ist das so okay? Ich kann allerdings auch unter den Auslagen keine Zinsen berechnen, ich müsste das denke ich mal anders verbuchen (? Hilfe 88 ). Allerdings wurde im MB angegeben, dass die Zinsen ab Zustellung MB berechnet werden sollen.

RA-Vergütung für Mahnverfahren: hier wird’s für mich ein bisschen tricky. Ich habe jetzt hier die Gebühren unter Berücksichtigung der Anrechnung ausgerechnet:

1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG: 49,00 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 135,72 € : 31,85 €
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13 RVG, Nr. 3308 VV: 24,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen: 41,65 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG: 14,70 €
Zwischensumme netto: 56,35 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG: 10,71 €
zu zahlender Betrag: 67,06 €

Die 67,06 € hätte ich ebenfalls unter Auslagen gebucht, da bei den RA-Gebühren vom RA-Micro keine PT bzw. USt mitgerechnet wird. Da werden dann wieder keine Zinsen ausgewiesen. Ich weiß leider nicht, ab wann ich verzinsen kann.

Als Notlösung bzgl. der Buchung im FOKO würde ich dann einfach die Zinsen einzeln berechnen und verbuchen.

Dazu kommen dann noch die Gerichtskosten für den MB etc. Dann ziehe ich zum Schluss noch die Gutschrift ab, ich glaube, man kann im RA-Micro auswählen, dass die Gutschrift auf eine bestimmte Position verrechnet wird, in meinem Fall ja dann die außergerichtliche Vergütung. Die Zinsen fallen durch die Gutschrift dann für die außergerichtliche Vergütung weg, oder?

Ich hoffe, dass das jetzt nicht zu wirr war. Ich bin leider selber total verwirrt.
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paralegal6
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#2

20.01.2023, 13:00

wenn er kein Rechtsmittel gegen den VB eingereicht hat kannst du die Gebühren so eingeben
wie hast du die außerordentlichen Gebühren im Mahnbescheid angegeben? so musst du die dann im FoKo auch eingeben
die Gebühren siehst du auf der Kostennote des Mahngerichts bzw. die müssten ja auch so im Antrag eingegeben sein
Verrechnung mache ich immer nach BGB
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Bthr166
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#3

20.01.2023, 18:30

So wie ich sie abgerechnet habe sind sie auch im MB. Danke du bist mir eine große Hilfe :knutsch
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