Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren

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ReFa4712
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#1

03.01.2023, 15:49

Hallo Meine Lieben,

Ich habe ein Versäumnisurteil in eigner Sache vorliegen. Nun soll ich den Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen. Meine Frage ist jetzt, ob ich die 0,65 Außergerichtliche Anrechnung mit in den Kostenfestsetzungsantrag aufnehmen muss ? Das Versäumnisurteil ist zu unseren Gunsten. Außerdem muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreites tragen.

Hilfeeeeee :sad: :augenreib
suzette
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#2

04.01.2023, 10:55

Wurde die Geschäftsgebühr ebenfalls eingeklagt und ausgeurteilt? Gegenüber dem Beklagten muss die Anrechnung nur dann erfolgen, wenn er auch die Geschäftsgebühr erstattet.

§ 15 a Abs. 3 RVG
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