Kostenausgleichsantrag
Verfasst: 07.12.2022, 16:38
Hallo ihr Lieben,
leider kenne ich mich in Kostensachen nicht richtig aus und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Folgender Sachverhalt:
Wir sind außergerichtlich tätig, beantragen einen MB gegen den dann ein Widerspruch eingelegt wird und dann wird der Anspruch begründet. Nach zwei Terminen und 2 Jahre später ergeht ein teilweise obsiegendes Urteil. Von 23.000 € werden 10.000 € zugesprochen. Außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten wurden abgelehnt. Ich soll den Kostenausgleichsantrag stellen und wollte folgendes abrechnen:
Mahnverfahren:
1. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 1,0
2. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG (20%)
II. Streitiges Verfahren:
3. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1,3
4. Anrechnung 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG
5. Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 1,2
6. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG (20%)
7. Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV (735 km x 2 x 0,30 EUR) Termin 1
8. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 (mehr als 8 Stunden) Termin 1
9. Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV (735 km x 2 x 0,30 EUR) Termin 2
10. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 (mehr als 8 Stunden) Termin 2
Nun bin ich mir aber nicht sicher, wo die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten hinkommen. Ich müsste ja 0,65 noch anrechnen, wenn ich diese aber auf die 3100 Gebühre Anrechne, dann bleibt ja nix von der Gebühr 3100, da ich ja schon die 3305 Gebühre anrechne. Muss ich die anrechnen und wo genau?
Dann gab es zwei Übernachtungen im Hotel und eine Stornierungsrechnung, da der Termin kurzfristig abgesagt wurde und wir auf die Stornierungsgebühren sitzengeblieben sind. Kann ich die überhaupt geltend machen, oder bleiben die bei dem MD hängen?
Wäre super dankbar für Tipps.
Liebe Grüße
leider kenne ich mich in Kostensachen nicht richtig aus und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Folgender Sachverhalt:
Wir sind außergerichtlich tätig, beantragen einen MB gegen den dann ein Widerspruch eingelegt wird und dann wird der Anspruch begründet. Nach zwei Terminen und 2 Jahre später ergeht ein teilweise obsiegendes Urteil. Von 23.000 € werden 10.000 € zugesprochen. Außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten wurden abgelehnt. Ich soll den Kostenausgleichsantrag stellen und wollte folgendes abrechnen:
Mahnverfahren:
1. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 1,0
2. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG (20%)
II. Streitiges Verfahren:
3. Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1,3
4. Anrechnung 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG
5. Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 1,2
6. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG (20%)
7. Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV (735 km x 2 x 0,30 EUR) Termin 1
8. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 (mehr als 8 Stunden) Termin 1
9. Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV (735 km x 2 x 0,30 EUR) Termin 2
10. Abwesenheitsgeld Nr. 7005 (mehr als 8 Stunden) Termin 2
Nun bin ich mir aber nicht sicher, wo die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten hinkommen. Ich müsste ja 0,65 noch anrechnen, wenn ich diese aber auf die 3100 Gebühre Anrechne, dann bleibt ja nix von der Gebühr 3100, da ich ja schon die 3305 Gebühre anrechne. Muss ich die anrechnen und wo genau?
Dann gab es zwei Übernachtungen im Hotel und eine Stornierungsrechnung, da der Termin kurzfristig abgesagt wurde und wir auf die Stornierungsgebühren sitzengeblieben sind. Kann ich die überhaupt geltend machen, oder bleiben die bei dem MD hängen?
Wäre super dankbar für Tipps.
Liebe Grüße