Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Uns wurde gem. Abtretungserklärung eine Forderung übertragen. Jetzt muss ich für uns einen Mahnbescheid erstellen - komme aber nicht ganz klar, ob ich tatsächlich den früheren Forderungsinhaber
auch benennen muss?
Oder reicht es wenn wir nun als "neuer Gläubiger" gegen den Schuldner einen Mahnbescheid machen der lautet: Forderung gem. Abtretungsvereinbarung vom .... gem. §§ ....
Danke für Eure Hilfe
VG
Forderungsabtretung Mahnbescheid
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Im Mahnbescheid kannst Du eine Abtretung erfassen und da musst Du dann den früheren Gläubiger angeben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.