Hallo zusammen,
leider habe ich einen Fall, bei dem mir nickt ganz klar ist was ich tun soll.
Die Gegner haben ihre Gebühren im kfa aus dem neuen RVG abgerechnet statt dem alten. Da wir diesen erst mit dem kfb zusammen erhalten haben, konnten wir davor natürlich nicht vortragen.
Jetzt ist der kfb in der Welt.
Die Differenz der Gebühren der Henner vom neuen zum alten RVG sind jedoch unter 200€. Also reicht es für die Beschwerde nicht aus, oder ?
Muss ich dann die Erinnerung gegen den kfb einreichen ?
LG und vielen Dank
Erinnerung oder Beschwerde gegen KFB?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1770
- Registriert: 03.08.2022, 00:17
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
Hallo,
einen derartigen Fall hatte ich bereits auch und habe eine Erinnerung eingelegt.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/573.html
Ein schönes Wochenende
einen derartigen Fall hatte ich bereits auch und habe eine Erinnerung eingelegt.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/573.html
Ein schönes Wochenende
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Schreib einfach: Lege ich Rechtsmittel ein.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank