Einspruch gegen VB dann streitiges Verfahren
Verfasst: 28.11.2022, 15:55
Hallo zusammen,
Leider muss ich hier erneut schreiben, weil ich im Forum nicht wirklich fündig werde.
Sachverhalt
Haben MB beantragt
Danach haben wir VB beantragt
Gegner hat gegen VB Einspruch eingereicht.
Im streitigen Verfahren ist der Gegner zum Termin nicht erschienen. Es erging ein zweites VU (da ja der VB wie der erste VU behandelt wird)
Meine 1. Frage jetzt:
Wenn im VU steht, dass der VB aufrechterhalten wird, gebe ich dann im KFA nur die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr + Auslagen und ust für das streitige Verfahren an? Weil ja die Kosten fürs Mahnverfahren bereits im VB tituliert sind ?
Meine zweite Frage:
Ich gebe dann die volle TG ab oder? Weil es das zweite VU ist?
Vielen Dank und liebe Grüße
Leider muss ich hier erneut schreiben, weil ich im Forum nicht wirklich fündig werde.
Sachverhalt
Haben MB beantragt
Danach haben wir VB beantragt
Gegner hat gegen VB Einspruch eingereicht.
Im streitigen Verfahren ist der Gegner zum Termin nicht erschienen. Es erging ein zweites VU (da ja der VB wie der erste VU behandelt wird)
Meine 1. Frage jetzt:
Wenn im VU steht, dass der VB aufrechterhalten wird, gebe ich dann im KFA nur die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr + Auslagen und ust für das streitige Verfahren an? Weil ja die Kosten fürs Mahnverfahren bereits im VB tituliert sind ?
Meine zweite Frage:
Ich gebe dann die volle TG ab oder? Weil es das zweite VU ist?
Vielen Dank und liebe Grüße