Einspruch gegen VB dann streitiges Verfahren

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Kla1414
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#1

28.11.2022, 15:55

Hallo zusammen,

Leider muss ich hier erneut schreiben, weil ich im Forum nicht wirklich fündig werde.

Sachverhalt
Haben MB beantragt
Danach haben wir VB beantragt
Gegner hat gegen VB Einspruch eingereicht.

Im streitigen Verfahren ist der Gegner zum Termin nicht erschienen. Es erging ein zweites VU (da ja der VB wie der erste VU behandelt wird)

Meine 1. Frage jetzt:

Wenn im VU steht, dass der VB aufrechterhalten wird, gebe ich dann im KFA nur die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr + Auslagen und ust für das streitige Verfahren an? Weil ja die Kosten fürs Mahnverfahren bereits im VB tituliert sind ?

Meine zweite Frage:
Ich gebe dann die volle TG ab oder? Weil es das zweite VU ist?

Vielen Dank und liebe Grüße 🖖
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Anahid
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#2

28.11.2022, 16:18

Frage 1:

Du musst die Gebühren des Mahnverfahrens hinzu nehmen in der Kostenfestsetzung, da Du ja z.B. die Nr. 3305 VV RVG auf die Nr. 3100 VV RVG anrechnen musst. Ich würde sämtliche Gebühren (einschließlich Mahnverfahren) aufführen, sämtliche Gerichtskosten und dann unten drunter schreiben "abzgl. bereits durch den VB titulierter ..... €).

Frage 2:
Nein, gibst Du nicht. Das VU löst, auch wenn vorher ein VB ergangen ist, nur eine 0,5 TG aus. Der Anwalt hat hier weiterhin an nur einem Termin teilgenommen.


3105

Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird:

Die Gebühr 3104 beträgt 0,5


Die Erhöhung beim 2. VU auf 1,2 erfolgt u.a. deswegen, weil der Anwalt in dem Moment zu zwei Terminen fahren musste und damit Nr. 3105 VV RVG nicht mehr greift. ;-)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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