Abrechnung Versäumnisurteil

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Bthr166
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#1

17.10.2022, 12:57

Hallo ihr Lieben , ich bräuchte Hilfe bei einer Abrechnung bzgl. VU. Folgender Sachverhalt:

Beim Termin erschien nur die Gegenseite, jedoch nicht ihr RA. Daher haben wir VU beantragt, was auch erlassen wurde. Nun weiß ich nicht so recht, wie ich das abrechne. Mein Vorschlag:

1,3 VG (Klage erhoben - hier wurden auch RA-Gebühren geltend gemacht)
0,5 TG (VU)
Abwesenheitspauschale
Fahrtkosten
Zwischensumme
Mwst
Gesamtbetrag

Mein einziges Problem ist die 0,65 Anrechnung. Grundsätzlich verstehe ich schon, wann ich anrechne, jedoch weiß ich nicht, wie sich das mit dem VU verhält. Wird hier angerechnet, sobald ich nur außergerichtlich tätig war, oder spielt das auch eine Rolle, ob ich dem Mandanten gegenüber bzw. der Gegenseite ggü. schon eine außergerichtliche Rechnung gestellt habe?

Vielen Dank!!
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#2

17.10.2022, 13:10

Geht es Dir um den KFA oder um die Abrechnung gegenüber dem eigenen Mandanten?

Beim Mandanten ist anzurechnen, wenn die vorgerichtliche Vergütung abgerechnet wurde.
Im KFA ist anzurechnen, wenn die vorgerichtliche Vergütung tituliert ist. Also wenn bei Euch im VU auch die Nebenforderung tituliert ist, musst Du im KFA anrechnen.
Bthr166
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#3

17.10.2022, 18:40

Mir gehts um den KFA gegen die Gegenseite. Super danke, jetzt hab ich das auch endlich mal auf dem Kasten. :knutsch :thx
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#4

18.10.2022, 12:30

Hallo, gleiche Frage, wie erstelle ich den KFA in RAM? Die Anrechnung auf die titulierte NF bekomme ich nirgends eingegeben
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Anahid
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#5

19.10.2022, 10:08

Doch, auf der zweiten Seite (da wo Du Auslagen usw. angibt) gibt es eine Spalte "Anrechnung sonstiger Gebühren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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