KFA Anrechnung außergerichtliche Gebühren - natürliche Person + Firma +
Verfasst: 29.09.2022, 09:30
Hallo zusammen, ich hab hier ein Urteil.
Wir vertreten drei Parteien:
1. GmbH
2. natürliche Person
3. natürliche Person
Wir haben ein Urteil I. Instanz mit einer Quote.
Mit der Umsatzsteuer würde ich es so machen, dass ich die ansetze und dann unter dem KAA schreiben, dass die Beklagte zu eins Vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Beklagten 2 und 3 nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Mir geht es jedoch um die außergerichtlichen Kosten.
Im Urteil steht:
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers (Gegner) trägt die Beklagte zu 1 (Mandant) zu 50 %
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 3 (Mandanten) trägt der Kläger (Gegner).
Soll ich dann am besten zwei KAAs machen?
1x für die GmbH
Und 1x für die natürlichen Personen ?
Ich kann doch keine Anrechnung machen wenn einer unserer Mandanten die außergerichtlichen Kosten zahlen muss und die anderen nicht.
Hab leider wirklich keine Ahnung
Wir vertreten drei Parteien:
1. GmbH
2. natürliche Person
3. natürliche Person
Wir haben ein Urteil I. Instanz mit einer Quote.
Mit der Umsatzsteuer würde ich es so machen, dass ich die ansetze und dann unter dem KAA schreiben, dass die Beklagte zu eins Vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Beklagten 2 und 3 nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Mir geht es jedoch um die außergerichtlichen Kosten.
Im Urteil steht:
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers (Gegner) trägt die Beklagte zu 1 (Mandant) zu 50 %
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 3 (Mandanten) trägt der Kläger (Gegner).
Soll ich dann am besten zwei KAAs machen?
1x für die GmbH
Und 1x für die natürlichen Personen ?
Ich kann doch keine Anrechnung machen wenn einer unserer Mandanten die außergerichtlichen Kosten zahlen muss und die anderen nicht.
Hab leider wirklich keine Ahnung