KFA Anrechnung außergerichtliche Gebühren - natürliche Person + Firma +

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Kla1414
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#1

29.09.2022, 09:30

Hallo zusammen, ich hab hier ein Urteil.
Wir vertreten drei Parteien:

1. GmbH
2. natürliche Person
3. natürliche Person

Wir haben ein Urteil I. Instanz mit einer Quote.

Mit der Umsatzsteuer würde ich es so machen, dass ich die ansetze und dann unter dem KAA schreiben, dass die Beklagte zu eins Vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Beklagten 2 und 3 nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Mir geht es jedoch um die außergerichtlichen Kosten.

Im Urteil steht:

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers (Gegner) trägt die Beklagte zu 1 (Mandant) zu 50 %


Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 und 3 (Mandanten) trägt der Kläger (Gegner).

Soll ich dann am besten zwei KAAs machen?
1x für die GmbH
Und 1x für die natürlichen Personen ?

Ich kann doch keine Anrechnung machen wenn einer unserer Mandanten die außergerichtlichen Kosten zahlen muss und die anderen nicht.

Hab leider wirklich keine Ahnung 🤷🏼‍♀️ 😓
Yeto
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#2

29.09.2022, 11:29

Hallo,

hier hilft das OLG Köln weiter (OLG Köln, Beschluss vom 9. 3. 2009 - 17 W 39/09).

Wenn Du davon ausgehst, dass all 3 Mandanten zu gleichen Teilen an dem Verfahren beteiligt waren, schreibt § 100 Abs. 1 ZPO vor, dass nach Kopfteilen jeweils gehaftet wird.

Es fallen also folgende Gebühren an:

3100 KV RVG + 3104 KV RVG + 7002 KV RVG + USt. = Gesamtkosten

Im KFA musst Du nunmehr beantragen:

Kostenerstattung für GmbH 1/3 der Gesamtkosten ohne USt.
Kostenerstattung für 1. natürliche Person 1/3 der Gesamtkosten zzgl. USt.
Kostenerstattung für 2. natürliche Person 1/3 der Gesamtkosten zzgl. USt.

Das alles musst Du in einem KFA machen. Nachdem im Urteil keine andere quotale Verteilung vorgenommen worden ist, geht es rein nach Kopfteilen = 1/3
Kla1414
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#3

29.09.2022, 13:45

Ah ok … aber kann ich dann auch die Anrechnung da ganz normal im KFA/KAA zum Abzug bringen ?

Also:

1,3 VG
Anrechnung
1,2 TG
Auslagen
Ust

Und dann auch rein schrieben, dass der Abzug nur für die GmbH gilt ?
pitz
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#4

29.09.2022, 13:59

Die VG müsste mE noch erhöht werden, da ihr 3 Mandanten vertreten habt (1008 VV RVG).

Nach meinem Verständnis (und aus meiner Erfahrung heraus), melde ich immer das an, was ich zur Abrechnung bringe und die Quotelung wird dann im Rahmen des KFB durch das Gericht selbst vorgenommen. Oder hat sich das geändert?
Kla1414
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#5

30.09.2022, 10:20

Dann würde ich es auch so machen

VG
Anrechnung
Erhöhung
TG
Auslagen
Ust

Dann soll das Gericht es selbst auseinander wringen, oder ?
pitz
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#6

30.09.2022, 10:20

pitz hat geschrieben:
29.09.2022, 13:59
Die VG müsste mE noch erhöht werden, da ihr 3 Mandanten vertreten habt (1008 VV RVG).

Nach meinem Verständnis (und aus meiner Erfahrung heraus), melde ich immer das an, was ich zur Abrechnung bringe und die Quotelung wird dann im Rahmen des KFB durch das Gericht selbst vorgenommen. Oder hat sich das geändert?
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