Bitte nicht lachen, aber mir stellt sich eine Frage.....
Verfasst: 08.09.2022, 19:06
Hallo,
ich bin mir unsicher und möchte mich vergewissern.
Bei der Abrechnung eines Auftrags schreiben wir Verfahrensgebühr (VG), wenn der Rechtsanwalt zur Erledigung seines Auftrages vor Gericht geladen wird und im Namen seines Auftraggebers dessen Sichtweise der Angelegenheit darlegt.
Außergerichtlich ist es aber die Geschäftsgebühr (GG), die wir in der Abrechnung vermerken müssen.
Was mich unsicher werden lässt ist, dass einmal GG geschrieben wird, und dann VG, ohne dem dass der Auftrag eine Gerichtsladung notwendig gemacht hätte.
Gibt es eine Regel, nach der die Gebühr Verfahrensgebühr oder Geschäftsgebühr genannt werden soll?
Eine Verfahrensgebühr wird Verfahrensgebühr genannt, obgleich dieser Geschäftsvorgang rein nur außergerichtlich stattfindet. Ich frage mich, wieso diese Verfahrensgebühr nicht sogleich Geschäftsgebühr benannt wird, denn die Erledigung erfordert kein persönliches Erscheinen vor Gericht.
Auf der anderen Seite verstehe ich, dass zB die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG in einem streitigen Verfahren entsteht, aber wieso wird dann die außergerichtliche Geschäftsabwicklung eines vorhergehenden Mahnbescheids der teilweise beglichen worden ist, auch Verfahrensgebühr in der Abrechnung benannt? Das war doch außergerichtlich!?
Wir wird das dann in der Prüfung sein? Bekommen wir Punkteabzug wenn wir nicht die Gebühr benennen, wie es der Prüfer wünscht?
Gibt es Regeln, anhand derer ersichtlich werden kann, wie die Gebühr benannt werden soll?
ich bin mir unsicher und möchte mich vergewissern.
Bei der Abrechnung eines Auftrags schreiben wir Verfahrensgebühr (VG), wenn der Rechtsanwalt zur Erledigung seines Auftrages vor Gericht geladen wird und im Namen seines Auftraggebers dessen Sichtweise der Angelegenheit darlegt.
Außergerichtlich ist es aber die Geschäftsgebühr (GG), die wir in der Abrechnung vermerken müssen.
Was mich unsicher werden lässt ist, dass einmal GG geschrieben wird, und dann VG, ohne dem dass der Auftrag eine Gerichtsladung notwendig gemacht hätte.
Gibt es eine Regel, nach der die Gebühr Verfahrensgebühr oder Geschäftsgebühr genannt werden soll?
Eine Verfahrensgebühr wird Verfahrensgebühr genannt, obgleich dieser Geschäftsvorgang rein nur außergerichtlich stattfindet. Ich frage mich, wieso diese Verfahrensgebühr nicht sogleich Geschäftsgebühr benannt wird, denn die Erledigung erfordert kein persönliches Erscheinen vor Gericht.
Auf der anderen Seite verstehe ich, dass zB die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG in einem streitigen Verfahren entsteht, aber wieso wird dann die außergerichtliche Geschäftsabwicklung eines vorhergehenden Mahnbescheids der teilweise beglichen worden ist, auch Verfahrensgebühr in der Abrechnung benannt? Das war doch außergerichtlich!?
Wir wird das dann in der Prüfung sein? Bekommen wir Punkteabzug wenn wir nicht die Gebühr benennen, wie es der Prüfer wünscht?
Gibt es Regeln, anhand derer ersichtlich werden kann, wie die Gebühr benannt werden soll?