Terminsgebühr bei nicht rechtshängigen Ansprüchen
Verfasst: 09.06.2022, 15:47
ich habe eine kleine Frage zu den beiden folgenden Aufgaben:
In Bild 1 zieht man die Terminsgebühr nur aus dem rechtshängigen Anspruch, bei Bild 2 aus dem gesamten Gegenstandswert (90.000 + 10.000 = 100.000).
Aus welchem Gegenstandswert zieht man die Terminsgebühr bei nicht rechtshängigen Ansprüchen? Inwiefern unterscheiden sich die beiden Fälle voneinander? Danke im Voraus ihr lieben Refas da draußen
In Bild 1 zieht man die Terminsgebühr nur aus dem rechtshängigen Anspruch, bei Bild 2 aus dem gesamten Gegenstandswert (90.000 + 10.000 = 100.000).
Aus welchem Gegenstandswert zieht man die Terminsgebühr bei nicht rechtshängigen Ansprüchen? Inwiefern unterscheiden sich die beiden Fälle voneinander? Danke im Voraus ihr lieben Refas da draußen