Welche Gebühr 1,1 oder 1,6 in Berufung
Verfasst: 19.04.2022, 09:15
Hallo zusammen,
ich hatte in dem Forum bereits eine ähnliche Frage, diese geht jedoch noch bisschen weiter.
Sachverhalt:
1. Wir legen Berufung ein
2. Gegner bestellt sich nur (kein Antrag von wegen „Berufung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
3. wir senden die Berufungsbegründung an das Gericht
4. Gericht rät uns, Berufung zurückzunehmen
5. wir nehmen Berufung zurück.
6. wir müssen Kosten des Berufungsverfahrens tragen
Die Frage:
Ggs setzt jetzt in ihrem KFA eine volle 1,6 Verfahrensgebühr an mit der Begründung, dass diese zwar keinen Antrag bei der Zurückweisung der Berufung gestellt hat aber dass die ja neben unserer Berufung noch unsere Berufungsbegründung erhalten haben.
Entsteht dann eine volle 1,6? Die unser Mandant der ggs zu erstatten hat ?
Vielen lieben Dank bereits
ich hatte in dem Forum bereits eine ähnliche Frage, diese geht jedoch noch bisschen weiter.
Sachverhalt:
1. Wir legen Berufung ein
2. Gegner bestellt sich nur (kein Antrag von wegen „Berufung wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
3. wir senden die Berufungsbegründung an das Gericht
4. Gericht rät uns, Berufung zurückzunehmen
5. wir nehmen Berufung zurück.
6. wir müssen Kosten des Berufungsverfahrens tragen
Die Frage:
Ggs setzt jetzt in ihrem KFA eine volle 1,6 Verfahrensgebühr an mit der Begründung, dass diese zwar keinen Antrag bei der Zurückweisung der Berufung gestellt hat aber dass die ja neben unserer Berufung noch unsere Berufungsbegründung erhalten haben.
Entsteht dann eine volle 1,6? Die unser Mandant der ggs zu erstatten hat ?
Vielen lieben Dank bereits