zwei rae aus einer kanzlei: müssen sie sich gebühren teilen?

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mel87
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#1

25.09.2007, 09:35

Hi,

wir haben jetzt das Problem, dass sich zwei Rechtsanwälte mit einer Sache beschäftigen... Naja beide waren bisher außergerichtlich tätig in der Sache und wie ist das jetzt, wenn ich abrechnen würde? Es wäre doch unfair, wenn ich dem Mandanten (Insolvenzverwalter) zwei mal die Gebühren in Rechnung stelle.... Die müssten das doch denn irgendwie intern klären oder?
Janin

#2

25.09.2007, 09:36

genau das wird intern geklärt bzw. ist geklärt.

du stellst ganz normale rechnung.
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Curry
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#3

25.09.2007, 09:40

Ja, so sehe ich das auch, die Gebühren sind trotzdem nur einmal angefallen.
Curry

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StineP

#4

25.09.2007, 09:42

Eben... Wer davon wieviel nun am Ende bekommt, müssen die Anwälte unter sich vereinbaren.
Tippse84

#5

25.09.2007, 09:42

Ja, der Mdt. beauftragt doch immer die Kanzlei, nicht einen einzelnen Anwalt, oder sehe ich das falsch!?!
eve

#6

25.09.2007, 09:44

Ich würde sagen: Es kommt darauf an. Hat der Mandant die RAe jeweils gesondert beauftragt oder erfolgte die "Arbeitsaufteilung" intern? Im ersten Fall spricht nichts dagegen, dass jeder eine Rechnung erstellen kann, wenn jeder gesondert im Auftrag des Mandanten tätig war. Wenn ein Mandant Anwalt A und Anwalt B, die räumlich getrennt sind, beauftragt, ensteht ja für beide Anwälte ein eigener Vergütungsanspruch.
Zuletzt geändert von eve am 25.09.2007, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
Annie29

#7

25.09.2007, 09:44

@Mel87
ich denke mal, dass es doch nichts außergewöhnliches ist, wenn in einer Kanzlei zwei Anwälte mal an einer Sache arbeiten. Eine Abrechnung würde ich, so wie es die anderen auch sehen, normal machen.
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Curry
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#8

25.09.2007, 09:46

eve, das ist gut möglich, wenn sie gesondert beauftragt wurde, dann sind auch zweimal Gebühren angefallen. Aber ob die insgesamt von der Gegenseite zu tragen sind, wohl eher nicht. Einen RA müsse dann der Mandant sicher allein tragen.
Curry

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eve

#9

25.09.2007, 09:49

@curry: da hast Du natürlich Recht!
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butterflybabe
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#10

25.09.2007, 09:57

Du musst hier auf den Auftrag abstellen. Wurden zwei Anwälte beauftragt, kann man zwei mal abrechnen. Werden in einer Sozietät durch den Anwalt ein anderer Anwalt hinzugezogen, dann nur 1x abrechnen

§ 6 RVG
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