Hallo zusammen,
ich werde hier leider nicht schlau. Ich habe schon einiges gelesen aber oft auch widersprüchlich.
Sachverhalt.
Wir legen Berufung für M ein.
Gegner bestellt sich und sagt lediglich "Berufung wird kostenpflichtig abgewiesen. Sachvortrag gesondert blabla"
Wir nehmen Berufung zurück.
Jetzt verstehe ich nicht ganz, was der Gegner im KFA ansetzen kann. eine volle 1,6 oder lediglich eine 1,1.?
Berufungsgebühr bei Bestellung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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1,1 (wobei ich davon ausgehe, dass Ihr auch noch nicht begründet hattet)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Es ist ja ein Unterschied, ob die Gebühr in Höhe von 1,6 entstanden ist oder ob sie erstattungsfähig ist.
Genau den Fall hast du hier. Wenn die Gegenseite Verteidigungsabsicht anzeigt und schon Abweisung beantragt, mag sie ja gegenüber ihrer Mandantin die volle 1,6er Gebühr abrechnen.
Erstattungsfähig von euer Mandantin ist aber nur die 1.1er.
Guck mal hier: https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im ... ten-f44637
Genau den Fall hast du hier. Wenn die Gegenseite Verteidigungsabsicht anzeigt und schon Abweisung beantragt, mag sie ja gegenüber ihrer Mandantin die volle 1,6er Gebühr abrechnen.
Erstattungsfähig von euer Mandantin ist aber nur die 1.1er.
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Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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