gerichtliches Verfahren außergerichtliche Einigung
Verfasst: 20.10.2021, 08:02
Hallo zusammen,
ich habe leider nichts zu meinem Fall gefunden.
Sachverhalt:
Wir haben Klage eingereicht.
Nach dem Termin haben wir uns mit GS mit einem Vergleich (unabhängig vom Gericht - außergerichtlich).
Einigung:
.... wir nehmen Klage zurück ohne Hinweis, dass ein außergerichtl. Vergleich ergangen ist.
GS stellt keinen Kostenantrag
GS trägt Kosten des Rechtsstreits u. Vergleichs zu 1/4 und Mandant zu 3/4.
GS hat uns ihre Kosten berechnet und auch die Quote richtig gemacht.
Nun haben wir die Kosten der GS an die Versicherung unseres Mandanten gesendet. Diese teilt nun mit, dass die nur die gerichtlich festgesetzen Kosten der Gegenseite trägt und haben gebeten, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren durchgeführt wird.
Das können wir aber nicht da im Vergleich geregelt wurde, dass kein Kostenantrag gestellt wird.
Was mache ich jetzt :/
ich habe leider nichts zu meinem Fall gefunden.
Sachverhalt:
Wir haben Klage eingereicht.
Nach dem Termin haben wir uns mit GS mit einem Vergleich (unabhängig vom Gericht - außergerichtlich).
Einigung:
.... wir nehmen Klage zurück ohne Hinweis, dass ein außergerichtl. Vergleich ergangen ist.
GS stellt keinen Kostenantrag
GS trägt Kosten des Rechtsstreits u. Vergleichs zu 1/4 und Mandant zu 3/4.
GS hat uns ihre Kosten berechnet und auch die Quote richtig gemacht.
Nun haben wir die Kosten der GS an die Versicherung unseres Mandanten gesendet. Diese teilt nun mit, dass die nur die gerichtlich festgesetzen Kosten der Gegenseite trägt und haben gebeten, dass ein Kostenfestsetzungsverfahren durchgeführt wird.
Das können wir aber nicht da im Vergleich geregelt wurde, dass kein Kostenantrag gestellt wird.
Was mache ich jetzt :/