Pfändung von Rentenanwartschaften

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Gast

#1

22.09.2007, 20:37

Hallo alle zusammen,

ich habe eine frage in einer zwangsvollstreckungssache

Fall:

die schuldnerin hat die e.v. abgegeben, arbeitslohn ist nicht pfändbar, einkommen unter pfänbarer grenze liegt, sie besitzt auch kein konto, einkommen wird auf konto des sohnes überwiesen, es werden allerding seit 16 jahren rentenanwartschaften eingezahlt. die schuldnerin ist aber erst 42, kann man trotzdem die rentenanwartschaften pfänden???
wenn ja, muss ich es genau so machen, wie wenn ich z. b. einkommen pfände??

viele grüßen, wäre ganz toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
jenniver
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#2

22.09.2007, 21:08

Du kannst dir die Anwartschaften durch Pfändung sichern. Ausgezahlt wird sie aber erst, wenn dem Schuldner die Auszahlung der Rente zusteht. Ich glaube es gelten sogar die Pfändungsfreigrenzen wie bei Arbeitseinkommen.
Sylvia1964
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#3

22.09.2007, 21:39

... und zusätzlich sind später noch Beträge zu berücksichtigen, der der Rentenempfänger ggf. für Krankenversicherungsbeiträge aufzuwenden hat.

Aus Kostengründe frage ich von Ausbringung eines PÜ bzgl. der Rentenanwartschaften beim Mdt. nach, ob das gewünscht wird. Der Erfolg steht ja völlig in den Sternen....

Sylvia
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#4

23.09.2007, 11:39

jo vor allem ist bis dahin ja fast der titel verjährt.. hm also versuchen könnte man es, allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn das neue gesetz zur ZV kommt, dann sollen die PfÜBs nur noch begrenzt "haltbar" sein.. ich würds aber jetzt probieren, ich denke für bereits laufende sachen wird dann das alte recht gelten

der vorteil ist natürlich, dass du dir die Rangstelle sicherst, alle die danach kommen haben das nachsehen.. umsoschneller umsobesser also, die anderen Gl werden auch so schlau sein

bezüglich des Kontos: war hier nichmal was von wegen "auf fremden Konto gelten die Pfändungsgrenzen nicht mehr"
Janin

#5

23.09.2007, 13:48

mit der pfändung von rentenanwartschaften ist das immer so ne sache. habe bisher daraus noch nie etwas "gesehen". du kannst das konto des sohnes pfänden, wenn das arbeitseinkommen der schuldnerin darauf geht. das es aber sowieso in der pfändungsfreigrenze liegt, ist das ganze sinnlos.
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#6

23.09.2007, 14:29

du hast wohl nur nichts gesehen, weil die schuldner noch zu jung waren ;-)

kann sich mal jemand zum thema: "Pfändungsgrenze bei fremdem Konto" äußern!!!
Janin

#7

23.09.2007, 14:37

wieso zu jung?? schuldnerin ist 42 jahre.
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#8

23.09.2007, 14:38

weil sie wohl rente erst mit 60 beantragen wird und bis dahin ist ja wohl noch jede menge zeit oder?
Janin

#9

23.09.2007, 14:40

jetzt weiß ich, was du daoben sagen wolltest.

bei mir waren schuldner von 58 jahren dabei und es hat nichts gebracht.
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Bibbi
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#10

23.09.2007, 15:10

...und das Rentenalter steigt ja auch weiterhin...Aber trotzdem, macht doch nichts....Ich überlege derzeit sogar, ob ich selbst meiner Tochter auf diese Art ihre zur Zeit seit Jahren rückständigen /ausstehenden und laufenden Unterhaltsansprüche gegen ihren Vater sichern sollte...Wenn es ihr dann später irgendwann zugute kommt, warum nicht? :oops:
Was meint Ihr?
LG...Bibbi... :pcwink
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(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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