Zwangsvollstreckung Grundbuch

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Refa-99
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#1

19.03.2021, 11:15

Hallo zusammen,

mir ist nicht ganz klar, wie man aus einem Grundstückskaufvertrag vollstreckt.

Angenommen, es gibt einen notariellen Kaufvertrag zwischen Verkäufer A und Käufer B. B zahlt den Kaufpreis, A übereignet und übergibt das Grundstück aber nicht. Jetzt klagt B auf Übergabe und Übereignung, gewinnt und will vollstrecken.

Laut meinen Unterlagen muss man das wegen § 873 BGB dreiteilen:
- Abgabe der dinglichen Einigung aus § 894 ZPO
- Übergabe des Grundstücks aus § 885 ZPO
- Eintragung ins Grundbuch: ?

Wie kann er die Eintragung vollstrecken?
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Refa-99
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#2

19.03.2021, 11:35

Ich habe selbst etwas gegoogelt und bin auf §§ 13, 20, 29 GBO gestoßen. Verstehe ich das richtig, dass der Käufer mit dem rechtskräftigen Urteil einfach zum Grundbuchamt gehen kann, die Eintragung als Eigentümer beantragen kann und keine weitere Vollstreckung erforderlich ist?
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