Entschädigung nach JVEG

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Refa-99
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#1

27.01.2021, 13:06

Hallo,

wir haben als Aufgabe einen Sachverhalt bekommen, bei dem eine nicht-anwaltlich vertretene Person einen Prozess gewonnen hat, einen KFA gestellt hat und wir jetzt aus Sicht des Rechtspflegers darüber entscheiden sollen (der Perspektivwechsel soll scheinbar didaktisch wertvoll sein)

Ich würde jetzt zwei Punkte als nicht erforderlich zurückweisen und kürzen:
Zum einen wurden Klage und andere Schreiben per Einschreiben an das Gericht geschickt und die Portokosten nach JVEG dann geltend gemacht. Stimmt es, dass ich auf das günstigere Briefporto verweisen kann oder hat man ein Recht auf das sicherere Einschreiben?

Und zweitens: die Person hat die komplette Klage in Farbe (rot?!? Das gibt es hoffentlich nicht wirklich) geschrieben und dann jeweils Farbkopien und Ausdrücke abgerechnet. Ich würde jetzt sagen, dass allenfalls der Briefkopf farbig sein darf und der Rest ohne besonderen Grund nur schwarz-weiß sein darf. Oder gilt das auch für den Briefkopf so, dass Farbe ein Privatvergnügen ist?

Irgendwie überfordert mich der Perspektivwechsel und bei unseren RVG-Abrechnungen ist das ja eh meist pauschal
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Adora Belle
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#2

27.01.2021, 13:15

Hübsch. Ich denke es kann nix schaden, dass aus der Entscheider-Sicht zu betrachten.

Es gibt Rechtsprechung zum JVEG, dazu ist sicher auch was im Netz zu finden. Außerdem kannst Du mal bei den Rechtspflegern im Nachbarforum stöbern, da ist das auch ab und zu Thema.
Refa-99
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#3

27.01.2021, 14:24

Ich hab schon etwas recherchiert und im Büro auch im BeckOK Kostenrecht nachgeschaut und die meisten Fragen, die noch zusätzlich eingebaut waren, konnte ich damit auch ganz gut lösen. Zu den beiden Punkten hab ich aber nichts gefunden (wahrscheinlich sind die ziemlich praxisfern).

Was ich aber im Rechtspflegerforum noch gefunden hab, ist, wie man mit den Kosten des Kostenfestsetzungsverfahrens umgeht

Und ja, im Nachhinein war die Aufgabe wahrscheinlich wirklich nicht schlecht. Einfacher fand ich den Teil, als wir den KFA eines RA bewerten sollten, weil ich das einfach kenne. Die Abrechnung von nichtanwaltlich vertretenen Klägern hab ich heute das erste mal gemacht und dann fällt es natürlich am Anfang etwas schwieriger
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Andy66
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#4

29.01.2021, 12:08

Ich finde das aber grundsätzlich sehr interessant, sich damit zu befassen. Denn am Amtsgericht könnte man tatsächlich mal mit einem solchen gegnerischen Kostenfestsetzungsantrag konfrontiert sein und dazu Stellungnehmen müssen. Es ist mir bisher zwar noch nicht untergekommen, dass ein nicht-Anwalt Kosten angemeldet hat. Das kann aber ja noch kommen.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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