Entschädigung nach JVEG
Verfasst: 27.01.2021, 13:06
Hallo,
wir haben als Aufgabe einen Sachverhalt bekommen, bei dem eine nicht-anwaltlich vertretene Person einen Prozess gewonnen hat, einen KFA gestellt hat und wir jetzt aus Sicht des Rechtspflegers darüber entscheiden sollen (der Perspektivwechsel soll scheinbar didaktisch wertvoll sein)
Ich würde jetzt zwei Punkte als nicht erforderlich zurückweisen und kürzen:
Zum einen wurden Klage und andere Schreiben per Einschreiben an das Gericht geschickt und die Portokosten nach JVEG dann geltend gemacht. Stimmt es, dass ich auf das günstigere Briefporto verweisen kann oder hat man ein Recht auf das sicherere Einschreiben?
Und zweitens: die Person hat die komplette Klage in Farbe (rot?!? Das gibt es hoffentlich nicht wirklich) geschrieben und dann jeweils Farbkopien und Ausdrücke abgerechnet. Ich würde jetzt sagen, dass allenfalls der Briefkopf farbig sein darf und der Rest ohne besonderen Grund nur schwarz-weiß sein darf. Oder gilt das auch für den Briefkopf so, dass Farbe ein Privatvergnügen ist?
Irgendwie überfordert mich der Perspektivwechsel und bei unseren RVG-Abrechnungen ist das ja eh meist pauschal
wir haben als Aufgabe einen Sachverhalt bekommen, bei dem eine nicht-anwaltlich vertretene Person einen Prozess gewonnen hat, einen KFA gestellt hat und wir jetzt aus Sicht des Rechtspflegers darüber entscheiden sollen (der Perspektivwechsel soll scheinbar didaktisch wertvoll sein)
Ich würde jetzt zwei Punkte als nicht erforderlich zurückweisen und kürzen:
Zum einen wurden Klage und andere Schreiben per Einschreiben an das Gericht geschickt und die Portokosten nach JVEG dann geltend gemacht. Stimmt es, dass ich auf das günstigere Briefporto verweisen kann oder hat man ein Recht auf das sicherere Einschreiben?
Und zweitens: die Person hat die komplette Klage in Farbe (rot?!? Das gibt es hoffentlich nicht wirklich) geschrieben und dann jeweils Farbkopien und Ausdrücke abgerechnet. Ich würde jetzt sagen, dass allenfalls der Briefkopf farbig sein darf und der Rest ohne besonderen Grund nur schwarz-weiß sein darf. Oder gilt das auch für den Briefkopf so, dass Farbe ein Privatvergnügen ist?
Irgendwie überfordert mich der Perspektivwechsel und bei unseren RVG-Abrechnungen ist das ja eh meist pauschal