7000 VV RVG b und c

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Kael
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#1

01.12.2020, 09:15

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und eine Frage bezüglich diesem Punkt.

Ich habe schon öfter gelesen und auch mit meiner Lehrerin diskutiert warum die ersten 100 Seite freiexemplare sein sollen.
Aus dem Gesetzestext erschließt sich das nämlich nicht:

Für mich steht dort nämlich folgendes:

Sobald 100 Kopien erstellt wurden darf ich die Kopierkosten fordern.

Gibt es dort einen Satz den ich übersehe das dort irgendwo Freiexemplare sein sollen?


Dort steht ja:
Soweit hierfür mehr als 100 Seiten zu fertigen waren

Aber ich lese kein:
Soweit hierfür mehr als 100 Seiten zu fertigen waren sind die Kopierkosten ab der 101 Seite forderbar.

Wird dort etwas impliziert was dort nicht steht ?
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Adora Belle
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#2

01.12.2020, 11:30

Dass die ersten 100 Seiten nicht umfasst sein sollen, ergibt sich aus Vorbemerkung 7 Abs.1, aus der Gesetzesbegründung, der BRAGO-Historie und Gerold Nr. 7000 VV Rz. 62.
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