Re: Fragen zu den Klagearten
Verfasst: 13.10.2020, 10:50
Kennt ihr vielleicht noch weitere Beispiele für die Rechtsgestaltungsklage, bei der es üblich ist, diese Klageart zu verwenden?
Feststellung der Vaterschaft.
Mit der Feststellungsklage wird festgestellt, dass bestimmte Ansprüche dem Grunde nach bestehen oder eben nicht (negative Feststellungsklage). Über die Höhe der hier festgestellten Ansprüche müsste dann ein weiteres Klageverfahren geführt werden, das wäre dann wieder die Leistungsklage.
Mal hier aus der Praxis: A kauft Gaul von B. Der Gaul ist aber krank und soll zurückgenommen werden. Neben diesem Leistungsantrag kommt dann noch der Feststellungsantrag, dass bis zur Rücknahme alle weiteren Unterhalts- und sonstige Kosten gezahlt werden sollen. Da der Zeitpunkt der Rückgabe ja noch nicht feststeht, kann man diese Ansprüche nicht abschließend beziffern, so dass hier diese Ansprüche dem Grunde nach festgestellt werden müssen.
Feststellung der Vaterschaft.
Mit der Feststellungsklage wird festgestellt, dass bestimmte Ansprüche dem Grunde nach bestehen oder eben nicht (negative Feststellungsklage). Über die Höhe der hier festgestellten Ansprüche müsste dann ein weiteres Klageverfahren geführt werden, das wäre dann wieder die Leistungsklage.
Mal hier aus der Praxis: A kauft Gaul von B. Der Gaul ist aber krank und soll zurückgenommen werden. Neben diesem Leistungsantrag kommt dann noch der Feststellungsantrag, dass bis zur Rücknahme alle weiteren Unterhalts- und sonstige Kosten gezahlt werden sollen. Da der Zeitpunkt der Rückgabe ja noch nicht feststeht, kann man diese Ansprüche nicht abschließend beziffern, so dass hier diese Ansprüche dem Grunde nach festgestellt werden müssen.