Kostenausgleichsantrag

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Ryutsun
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#1

07.07.2020, 09:38

Moin!

Kurze, vermutlich banale Frage.

Wir sind Kläger:
Gerichtlicher Vergleich, Kosten gegeneinander aufgehoben etc., sollte ja der Normalfall sein nehm ich jetzt mal an.

Im April dann KAA gestellt, da wir die Gerichtskosten ja verauslagt haben (sagen wir mal 400€). Nun zahlt ja jeder 50% der GK, in dem Fall jetzt einfach 50€. Rest der nicht verbrauchten GK zurück an uns.

Im Juni kam dann von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz die Kostenrechnung : GK 400, Gegner zahlt 50, wir zahlen 50. An uns werden 300 ausgezahlt.

Wurde nun der KAA komplett übersehen / vergessen oder ist das der normale Weg? Ich saß gestern erstmal generell hier wie der letzte Idiot, bis ich zu dem Ergebnis gekommen bin, dass dort zwar steht, der Gegner zahlt 50€, aber diese faktisch gar nicht zahlt, bis wir genannten KAA gestellt haben und ihn quasi dazu auffordern, oder lieg ich hier auch wieder falsch?

Das Schreiben meiner Anwältin war einfach gehalten:

"...bentragen wir den Ausgleich der Gerichtskosten und bitten darum, diese ab Antragseingang zu verzinsen"

Hatte hier im Forum aber auch schon gelesen, dass man nicht unbedingt speizifische Summen in den Antrag aufnehmen muss, daher schien mir das nun auch nicht wirklich falsch.
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Anahid
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#2

07.07.2020, 10:14

Der Antrag ist nicht zu beanstanden und eine Gerichtskostenrechnung wird immer erstellt. Ich würde bei Gericht an di Bescheidung des KFA erinnern.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ryutsun
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#3

07.07.2020, 10:52

Vielen Dank!

Hab angerufen - die Dame war ziemlich überrascht, da die Akte wohl schon im Keller war. Man schaut nun nach, ob das tatsächlich nicht bearbeitet wurde.

Hoffe das passt nun alles.
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