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Mündliche Ergänzungsprüfung

Verfasst: 15.06.2020, 13:45
von kleine_1989
Hallo 😊

Ich habe die Ergebnisse meiner schriftlichen Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellte erhalten.

Ich hatte in Geschäfts- und Leistungsprozesse 46%, in Kostenrecht 34%, in Rechtsanwendung Teil I + II 53% und in Wirtschafts- und Sozialkunde 53%.

Ich muss in die Ergänzungsprüfung in Geschäfts- und Leistungsprozesse.

Die mündliche Prüfung und die Ergänzungsprüfung finden am selben Tag statt.

Weiß jemand, wie viel Prozent ich in der Ergänzungsprüfung und in der mündlichen Prüfung haben muss, um definitiv zu bestehen?

Danke schonmal im Voraus.

Re: Mündliche Ergänzungsprüfung

Verfasst: 18.06.2020, 08:55
von paralegal6
guck mal die die Prüfungsordnung deiner RAK. Du brauchst ein "ausreichend", das sind 66 bis 50. Kostenrecht ist eine 5-, da hast du etwas Arbeit vor dir. Geschäfts- und Leistungsprozesse ist auch noch eine 5 bei dir. Bewertungsverhältnis ist meine ich 2:1. Eine normale mündliche kommt dann ja auch noch, wenn du zugelassen wirst

Re: Mündliche Ergänzungsprüfung

Verfasst: 19.06.2020, 07:38
von kleine_1989
Was bedeutet dieses 2:1 Bewertungsverhältnis?

Eine Glanzleistung war das nicht. Ich bin halt ein Mensch mit schlimmer Prüfungsangst und wenn noch ein Blackout dazu kommt, war es das.

Re: Mündliche Ergänzungsprüfung

Verfasst: 22.06.2020, 00:03
von paralegal6
https://www.gesetze-im-internet.de/reno ... 00014.html
Da steht alles drin. Die 46% zählen doppelt. Du musst insg. auf mind. 50 kommen. Kannst ausrechnen. 58 würd ich sagen