Zweitausfertigung Titel obwohl dieser da ist
Verfasst: 25.05.2020, 16:56
Hallo zusammen,
wir haben vom Gericht ein Schreiben der Gegenseite bekommen. Gemäß dem Schreiben der Gegenseite möchte diese eine Zweitausfertigung des Urteils haben da die gerade mit der eigentlichen Originalen Ausfertigung eine ZV Vornahme machen.
Darf die Gegenseite einfach eine neue Ausfertigung beantragen, obwohl das Original nicht verloren wurde oder verschwunden ist?
Dies bedeutet doch dann, wenn die erste ZV Handlung durch ist, dann bekommen die ihren Titel doch eh in Original wieder. Dürfen die dann trotzdem eine Zweitausfertigung beantragen`?
Bedanke mich bereits jetzt für die Mitteilungen.
wir haben vom Gericht ein Schreiben der Gegenseite bekommen. Gemäß dem Schreiben der Gegenseite möchte diese eine Zweitausfertigung des Urteils haben da die gerade mit der eigentlichen Originalen Ausfertigung eine ZV Vornahme machen.
Darf die Gegenseite einfach eine neue Ausfertigung beantragen, obwohl das Original nicht verloren wurde oder verschwunden ist?
Dies bedeutet doch dann, wenn die erste ZV Handlung durch ist, dann bekommen die ihren Titel doch eh in Original wieder. Dürfen die dann trotzdem eine Zweitausfertigung beantragen`?
Bedanke mich bereits jetzt für die Mitteilungen.