Zweitausfertigung Titel obwohl dieser da ist

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Annii0098
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 23.11.2016, 10:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

25.05.2020, 16:56

Hallo zusammen,

wir haben vom Gericht ein Schreiben der Gegenseite bekommen. Gemäß dem Schreiben der Gegenseite möchte diese eine Zweitausfertigung des Urteils haben da die gerade mit der eigentlichen Originalen Ausfertigung eine ZV Vornahme machen.

Darf die Gegenseite einfach eine neue Ausfertigung beantragen, obwohl das Original nicht verloren wurde oder verschwunden ist?

Dies bedeutet doch dann, wenn die erste ZV Handlung durch ist, dann bekommen die ihren Titel doch eh in Original wieder. Dürfen die dann trotzdem eine Zweitausfertigung beantragen`?

Bedanke mich bereits jetzt für die Mitteilungen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

25.05.2020, 17:03

Dafür muss ein rechtliches Interesse vorliegen. Einfach nur das Bedürfnis, eine zweite Ausfertigung in der Akte haben zu wollen, reicht nicht. Wie hat die Gegenseite denn begründet?

In Frage kommt zB, dass:

▪ eine vom Prozessgericht erteilte vollstreckbare Ausfertigung den Gläubiger nicht erreicht hat;
▪ die Vollstreckungsunterlagen auf dem Postweg zwischen dem Gläubiger und den Vollstreckungsorganen verloren gegangen sind;
▪ die Ausfertigung unrechtmäßig oder versehentlich dem Schuldner oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wurde;
mehrere Vollstreckungsarten gleichzeitig ausgeführt werden sollen, um unrechtmäßige Vermögensverschiebungen zu vermeiden;
gleichzeitig gegen Gesamtschuldner vollstreckt werden soll;
▪ der frühere Bevollmächtigte des Gläubigers die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung verweigert;
▪ die vollstreckbare Ausfertigung durch die wiederkehrende Nutzung teilweise zerstört ist.
Annii0098
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 23.11.2016, 10:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

25.05.2020, 17:11

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Der Gegner sagt halt, dass er derzeit mit dem Original vollstreckt. Er braucht eine zweite Ausfertigung, damit ihm kein Rechtsnachteile drohen und er mehr Pfändungsmaßnahmen durchführen kann. Der Gegner sagt jedoch nicht, in wieweit im Rechtsnachteile drohen.

Nach anmerken wollte ich, dass es sich bei dem Schuldner (unser Mandant) um nur eine Person handelt. Es gibt nicht mehr Schuldner.

Aber das erste, was Du unterstrichen hast, würde ja dazu passen, oder?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

25.05.2020, 17:17

Ja, könnte.
Antworten