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Berufung, Umzug Beklagter - Zuständigkeit?

Verfasst: 13.05.2020, 17:58
von KJaeger
Hallo,

ich habe da mal ein Problemchen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Wir haben eine Angelegenheit vor dem Landgericht Hamburg. Inzwischen ist der Beklagte (unser Mandant) umgezogen (Kaltenkirchen). Im Urteil, welches wir nun anfechten möchten, steht auch schon die neue Adresse des Mandanten. Wohin muss ich denn nun die Berufung schicken/ wo eingelegt werden? Hanseatisches Oberlandesgericht oder Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht?

Liebe Grüße und schonmal lieben Dank im voraus

K. Jäger

Re: Berufung, Umzug Beklagter - Zuständigkeit?

Verfasst: 13.05.2020, 20:45
von Feldhamster
Das Hanseatische OLG ist für das LG Hamburg zuständig, also geht dorthin auch die Berufung. Eigentlich müsste das aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen.