Strafverfahren, Einscanndokumente

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Annii0098
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#1

17.04.2020, 12:05

Hallo zusammen,

ich muss ein Strafverfahren abrechnen und habe damit meine Probleme.

In dem Beschluss steht "die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Der Angeklagte (unser Mandant) hat seine notwenidgen Auslagen zu tragen."

Ich denke, dass unser Mandant die Kosten für unsere Arbeit in dem Strafverfahren zu tragen hat. Ich verstehe jedoch nicht, warum die Kosten des Verfahrens der Staatsanwaltschaft auferlegt werden. Welche Kosten? Ich dachte der Mandant muss unsere Kosten tragen. Oder kann ich einen Teil mit der Staatskasse abrechnen? Leider verstehe ich es nicht.

Weiterhin haben wir über 30.000 Seiten eingescannt (es war ein sehr aufwendiges Strafverfahren). Wir haben die ganzen Ordner der Staatsanwaltschaft bekommen und haben alles eingescannt. Es sind über 30.000 Seiten.

Ich weiß, dass die eingescannten Seiten nicht wie Kopien abgerechnet werden. Das habe ich nachgelesen. Aber ich verstehe nicht, wie ich es dann abrechnen muss.

Kennt sich jemand mit sowas aus? Vielen Dank für die Mühe :-?
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Adora Belle
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#2

17.04.2020, 12:16

Die Kosten des Verfahrens sind die Gerichtskosten. Dazu gehören ggf auch Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen.

Das Verfahren wurde wahrscheinlich eingestellt? Dann ist es oft üblich, dass der Mdt trotzdem seine eigenen notwendigen Auslagen, dh die Anwaltskosten, selbst tragen muss.

Aus Sicht der Rechtsprechung kannst Du für die Scans gar nichts abrechnen; die Kosten für die Fertigung sollen angeblich über die Verfahrensgebühren mit abgedeckt sein. Was das für eine Milchmädchenrechnung ist, sieht man an Deinem Beispiel.
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