Beratungshilfe = 10 € Schutzgebühr

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stein
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#1

12.09.2007, 16:56

In Beratungshilfesachen gibt es ja diese Schutzgebühr - also ich meine die 10 €, die der Mdt. zu zahlen hat.
Heute kam ein Mdt. mit zwei Beratungshilfescheinen - für zwei unterschiedliche Dinge.
Nehme ich dann pro Beratungshilfeschein 10 € oder nur 1 x 10 € , weil es ja auch nur ein Mdt. ist ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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stein
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#3

12.09.2007, 19:23

Yes, dass ist die Frage.
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Kordu

#4

12.09.2007, 19:47

Ja, pro Schein 10,00 €!
Bob

#5

12.09.2007, 19:49

Das war ein Fehler beim tippen (dämlicher pda). Sollte ein Euro-Zeichen sein.
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stein
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#6

12.09.2007, 20:52

Danke euch ganz herzlich.
Wieder etwas dazu gelernt.

Irgendwie tut es mir immer leid, oft erfährt man ja wie wenig Geld den Mdt. bleibt, ihnen dann auch noch diese 10 € zu nehmen.
Der Mdt., den dies hier betrifft hat heute gesagt, er habe noch ganze 30 € für diesen Monat.

Das ist HART !!!!
Aber da muss ich wohl durch.
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Gast

#7

12.09.2007, 20:58

In meiner vorherigen Kanzlei mussten Mandanten mit Beratungshilfe diese € 10,00 nicht bezahlen. Das fand ich sehr nett von meinem damaligen Chef.
orchidee_10
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#8

12.09.2007, 22:06

Wie ist es eigentlich bei euch? In unserer Kanzlei nehmen wir 10,00 € + MwSt.
Wir hatten in der Berufsschule gelehrnt, dass man nur 10,00 € brutto verlangen kann?
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stein
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#9

12.09.2007, 22:24

8,40 € plus 1,60 MwSt. = 10,00 € !!!!
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Janin

#10

13.09.2007, 08:10

stimme stein zu. immer nur 10,00 € brutto.
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