Zwangsvollstreckung - Sachpfändung und Vermögensauskunft

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Annii0098
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#1

07.04.2020, 16:17

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zur Pfändung.

Ich habe bereits öfters Vermögensauskünfte eingeholt oder PfüBs.

Mein Chef möchte nun, dass der Gerichtsvollzieher zum einen, zum Schuldner geht und schaut, was dieser an wertvollen Gegenständen hat und zum anderen möchte er die Vermögensauskunft.

Ich weiß nun nicht genau, wass ich im Formular angeben muss.

Hier meine Fragen:

Muss ich dann die Abnahme der VA (G) und dann nochmals (K) ankreuzen?
Wenn ja, muss ich nachdem ich (K) angekreuzt habe auch K1 und K2 ankreuzen?

Wie bestimme ich die Reihenfolge? Sodass der Gerichtsvollzieher erst die Pfändung macht und dann die Vermögensauskunft einholt.

Ich hoffe mir kann einer helfen.

Vielen DANK
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Anahid
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#2

08.04.2020, 08:36

K wird nur angekreuzt, wenn Du etwas ganz bestimmtes pfänden willst. Du willst aber, dass der GV erst einmal beim Schuldner versucht in der Wohnung irgendwas pfändbares zu finden. Also nimmst Du G2 (Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch). Da brauchst Du auch keine Reihenfolge angeben; die ist ja schon vorgegeben.
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Annii0098
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#3

08.04.2020, 09:07

Achso, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Liebe Grüße und danke
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