Hallo zusammen, wieder habe ich eine Frage und wieder komme ich nicht weiter.
Mit dem Thema Insolvenz habe wir in der Kanzlei kaum Erfahrung und machen solche Fälle auch kaum.
Hier geht es jedoch nunmehr um unsere RA-Kosten.
Wir waren für unsere Mandantin gerichtlich tätig. Nachdem Sie unsere Kosten nicht bezahlt hat haben wir gegen Sie nach § 11 RVG festsetzen lassen. Nachdem wir den KFA eingereicht haben, haben wir die Mitteilung erhalten, dass gegen die ehemalige Mandantin das Inso-Verfahren eingeleitet wurde. Nach Einleitung des Inso-Verfahrens haben wir unseren Titel gem. § 11 RVG (KFB) erhalten.
Wir waren Tätig vor der Insolvenz von unserer ehemaligen Mandantin und unser Titel gegen Sie ist nach der Insolvenzeröffnung entstanden.
Wir haben unseren Titel also als Insolvenzforderung angemeldet. Jetzt sagt der Verwalter, dass unsere Forderung dem Grunde und der Höha nach nicht nachvollziehbar ist, da der Titel nach Eröffnung der Inso entstanden ist.
Was bedeutet es? Bedeutet es, dass ich den Titel nicht anmelden kann, da dieser nach der Eröffnung entstanden ist? Und bedeutet es, dass dieser nicht zu der Insolvenzforderung gilt und wir aus dem vollstrecken können?
Vielen DAnk für die Hilfe
Beauftragung vor Inso Titel gegen M nach Insolvenz
- Anahid
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Eure Forderung ist vor der Insolvenzeröffnung entstanden. Eure Rechnung sollte nach Deinem Vortrag auch vor der Eröffnung gestellt worden sein. Das Kostenfestsetzungsverfahren hätte mit Eröffnung des InsO-Verfahrens gestoppt werden müssen. Die Forderungsanmeldung hätte unter Beifügung der Rechnung und der Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten für die Festsetzung nach § 11 RVG erfolgen müssen. Der KFB dürfte gar nicht in der Welt sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
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Es ist doch angemeldet wenn ich das richtig verstanden hab? Den KFB gibts eigentlich nicht, wie Anahid sagt. Verwalter anschreiben, Rechnung beifügen und begründen, dass vor Inso entstanden ist