Re: Gebühr Mahnverfahren
Verfasst: 02.03.2020, 11:48
Na dass Du für die ZV eine 3309 bekommst, wusstest Du aber vorher lt. Deinem Ausgangspost auch schon; ergo: Du hast nichts verstanden.
Du hast auch in Deinem Ausgangspost bereits angegeben, dass Du für die Beantragung der Zweitausfertigung eine 3309 bekommst. Eine weitere Gebühr gibt es, wie Ryutsun richtig ausgeführt hat, nicht. Also bekommst Du eine 3309 für die Beantragung der Zweitausfertigung und eine 3309 für die Zwangsvollstreckung.