Anrechnung Mahnverfahren

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Michelle17
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#1

13.12.2019, 22:46

Guten Abend wir hatten heute in der Berufschancen das Thema Vergütungen unter Berücksichtigung von Anrechnungsvorschriften berechnen. Leider habe ich nicht verstanden wie das mit der Anrechnung funktioniert. Ich habe zum Beispiel einen GW von 2.000,00€ und hab die GG Nr. 2300 VV mit 1,3 abgerechnet. Insgesamt kam ich dann mit Post und Tele. Pauschale und USt. auf 255,85€. Jetzt soll ich für die gleiche Sache den MB abrechnen mit der 1,0 VG Nr. 3305 VV . Jetzt bin ich aber total überfordert wie das mit der Anrechnung funktioniert (Rechenweg etc.) kann mir da jemand weiterhelfen? :panik :augenreib
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Anahid
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#2

16.12.2019, 12:20

Einen "Rechenweg" in dem Sinn gibt es nicht. Darum gehen wir das jetzt so an, als wenn Du bei mir in der Kanzlei Azubi wärst. Denn es soll ja hängen bleiben. Wo findest Du also die Anrechnungsvorschrift, wonach die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist und was besagt die?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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