Was tun?

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RenoNRW
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#1

10.09.2007, 11:43

Hallo,
ich brauche eure Hilfe, Cheffe ist heutim urlaub und das noch 1,5 Wochen... nun bekomme ich schreiben vom Gericht, mit denen ich nix anfangen kann: also

1) Eine Terminsladung in Familiensache mit Beschluss dahinter das unser Mdt x € Unterhalt an Gegnerin zu zahlen hat!

Was mach ich damit, Terminsladung ist klar, aber der Beschluss? zur Kenntnis mit der Bitte um Zahlung?

2) eine Unfallsache, wo wir Berufung eingelegt haben und wir jetzt den vorläufig vollstreckbaren KFB zugestellt bekommen, indem unser Mdt zahlen müsste. Soll ich hier ein Schreiben an die Gegn. RAes mache, mit der Bitte keine ZV Maßnahmen zu ergreifen, bis das Berufungsverfahren beendet ist? Und wenn ja wie kann man das am Besten formulieren?

Bitte helft mir, vielen vielen Dank
Tut das, was ich auch tun würde :-)
RenoNRW
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#2

10.09.2007, 11:44

ich muss mich zum 1 ) Fall korrigieren, das Gericht macht einen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Verfahrens, also`?
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Minimaus

#3

10.09.2007, 11:45

Gegen den Beschluss kann man doch Beschwerde einlegen. Weiß jetzt nicht, ob das in Familiensachen auch so ist ??
eve

#4

10.09.2007, 11:49

Zu 1.): In dem Vergleichsvorschlag muss doch eine Frist zur Stellungnahme angegeben worden sein, oder nicht?

Zu 2.): Innerhalb von 2 Wochen seit Zustellung des Beschlusses kann die Gegenseite zunächst keine ZV aus dem KFB einleiten und wenn Cheffe 1,5 Wochen weg ist, ist noch Zeit das zu klären
RenoNRW
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#5

10.09.2007, 12:03

Ja aber sollte ich nicht doch schon ein SChreiben an die Gegn. RAes machen ? die EB vom Gericht hab ich ja auch noch hier, ich mein die muss ja auch zurück, oder?
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Minimaus

#6

10.09.2007, 12:07

Ja, aber das EB darf nur von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden!
eve

#7

10.09.2007, 12:11

Das EB darft Du nicht unterschreiben, sondern der Chef, wie von Minimaus schon geschrieben; und "irgendein" RA darf das EB auch nicht unterzeichnen.

Ist der Mandant rechtsschutzversichert?
Minimaus

#8

10.09.2007, 12:13

Gibt es da nicht so eine Regel, dass die Frist erst mit Kenntnis vom Rechtsanwalt anfängt zu laufen?
RenoNRW
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#9

10.09.2007, 12:17

Ja die EB würde ein anderer Chef untreschreiben sry hatte mich unklar ausgedrückt.. und das mit der Frist ic denke auch das die erst anfängt zu laufen wenn die EB wieder zurück ist, aber ich kann das ding doch nicht 1, 5 Wochen hier liegen lassen...
Tut das, was ich auch tun würde :-)
eve

#10

10.09.2007, 12:18

Genau. 2 Wochen seit Zustellung. An der Zustellung bzw. Zustellungsnachweis fehlt es mangels der Unterzeichnung und Zurücksendung des EB durch den RA.
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