PKH Gerichtskostenerstattung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Anniii1122
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 23.07.2018, 14:20
Beruf: Refa
Software: Advoware

#1

29.10.2019, 16:14

Hallo zusammen,

ich habe hier bereits einiges zu dem obige Thema gelesen. Jedoch waren die Antworten unterschiedlich.

Hier meine Frage:

Mandant - Kläger
Gegner - Beklagter

Gegner bekommt PKH in gerichtlichen Verfahren.

Im Verfahren ergeht Vergleich. Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Haben KFA gemacht wg. dem Ausgleich der Gerichtskosten.

Nun haben wir die Rückmeldung des Gerichts: Es wurden keine Gerichtskosten verrechnet daher ist kein Erstattungsanspruch entstanden. Dem Beklagten wurde PKH bewilligt.

Bedeutet es, dass unser Mandant die Kosten nicht erstattet bekommt oder müssen wir dem Gericht schreiben das wir die anteiligen Gerichtskosten von der Staatskasse möchten.

Bitte um Hilfe :-?

:thx
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#2

29.10.2019, 17:49

§31 III GKG regelt die Rückzahlung der Vorschüsse in diesen Fällen.

Wenn die Kostenregelung im Vergleich getroffen wurde, dann müssen allerdings zusätzlich noch die Voraussetzungen des §31 IV GKG vorliegen.
Liegen diese nicht vor, dann können die hälftigen GK gegen die Gegenseite festgesetzt werden. In diesem Fall wäre die Rückmeldung des Gerichtes falsch.
Antworten