Abrechnung Strafsache gegen Staatskasse
Verfasst: 15.08.2019, 18:28
Hallo zusammen,
ich brauche euer Schwarmwissen...
Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant saß in U-Haft.
Wir wurden als Pflichtverteidiger bestellt.
Wir haben gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, hilfsweise Außerkraftsetzung.. Wurde zurückgewiesen vom AG.
Weitere Beschwerde eingelegt..
Wiederum zurückgewiesen.
Bis schlussendlich durch OLG Haftbefehl aufgehoben wurde gegen Auflagen..
Kostenentscheidung zu Lasten der Staatskasse..
Ich also abgerechnet:
Grundgebühr mit Zuschlag
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren m. Z.
Fahrtkosten+Abwesenheitsgeld für Besuche JVA
Fotokopien Ermittlungsakte
Umsatzsteuer
Bin dummerweise in die Pflichtverteidigergebührentabelle gerutscht, und wollte aber die Wahlanwaltsgebühren gegen die Staatskasse bekommen
Nach dem entsprechenden Hinweis des Rechtspflegers zu meinen dusseligen Gebühren habe ich meinen "Antrag" zurückgenommen und berichtigt-also dann auf Pflichtverteidigerfestsetzung verzichtet und die meiner Meinung nach richtigen Wahlanwaltsgebührenhöhe mitgeteilt.
Da wir mehrere Beschwerden getätigt haben bin ich an die Höchstgebühr rangegangen fürs Vorverfahren...
Zwischenzeitlich ist der Mandant frei, Anklage wurde erhoben und gerichtl. Verfahren läuft bei anderem Gericht.
Leider habe ich auf meinen Festsetzungsantrag nun die Mitteilung bekommen, dass ich diesen berichtigen soll-nur wie?
Was habe ich übersehen und/nicht berücksichtigt...
Gibt ja keinen Formularzwang, oder?
Ich hab' halt keine Abtretungserklärung des Mandanten.
Ich hab' die Akte zwar gerade nicht zur Hand, aber evtl. kann mir ja jemand auch so schon helfen...
Danke jedenfalls schon im Voraus.
ich brauche euer Schwarmwissen...
Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant saß in U-Haft.
Wir wurden als Pflichtverteidiger bestellt.
Wir haben gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt, hilfsweise Außerkraftsetzung.. Wurde zurückgewiesen vom AG.
Weitere Beschwerde eingelegt..
Wiederum zurückgewiesen.
Bis schlussendlich durch OLG Haftbefehl aufgehoben wurde gegen Auflagen..
Kostenentscheidung zu Lasten der Staatskasse..
Ich also abgerechnet:
Grundgebühr mit Zuschlag
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren m. Z.
Fahrtkosten+Abwesenheitsgeld für Besuche JVA
Fotokopien Ermittlungsakte
Umsatzsteuer
Bin dummerweise in die Pflichtverteidigergebührentabelle gerutscht, und wollte aber die Wahlanwaltsgebühren gegen die Staatskasse bekommen
Nach dem entsprechenden Hinweis des Rechtspflegers zu meinen dusseligen Gebühren habe ich meinen "Antrag" zurückgenommen und berichtigt-also dann auf Pflichtverteidigerfestsetzung verzichtet und die meiner Meinung nach richtigen Wahlanwaltsgebührenhöhe mitgeteilt.
Da wir mehrere Beschwerden getätigt haben bin ich an die Höchstgebühr rangegangen fürs Vorverfahren...
Zwischenzeitlich ist der Mandant frei, Anklage wurde erhoben und gerichtl. Verfahren läuft bei anderem Gericht.
Leider habe ich auf meinen Festsetzungsantrag nun die Mitteilung bekommen, dass ich diesen berichtigen soll-nur wie?
Was habe ich übersehen und/nicht berücksichtigt...
Gibt ja keinen Formularzwang, oder?
Ich hab' halt keine Abtretungserklärung des Mandanten.
Ich hab' die Akte zwar gerade nicht zur Hand, aber evtl. kann mir ja jemand auch so schon helfen...
Danke jedenfalls schon im Voraus.