Hallo zusammen,
habe hier im Forum mal nachgesehen, ob ich dazu was finde und auch Google durchgesucht.
Ich muss sagen, mir ist die Frage gerade echt peinlich aber ich stehe auf dem Schlauch
Ich soll einen Räumungsauftrag (ZV) durchführen. Das Objekt liegt in der Stadt X. Der Schuldner wohnt aber in der Stadt Y.
Welches Vollstreckungsgericht ist jetzt zuständig? Das wo das Objekt ist(X) oder da wo der Schuldner wohnt (Y) ?
Habe mir auch mal § 20 GVO durchgelesen aber verstehe es leider nicht
Ich bitte um Hilfe
Zuständigkeit Gerichtsvollzieher
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Vielen vielen Dank für diese schnelle und einfache Antwort