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Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 17.07.2019, 14:37
von Anniii1122
Hallo zusammen,

ich habe jetzt sowohl im Internet nachgesehen als auch hier im Forum finde aber leider nichts, was wirklich zu meiner Frage passt.

Wir haben von unserem Mandanten ein Schuldanerkenntnis erhalten. Er möchte, dass wir jetzt gegen den Schuldner daraus vollstrecken.

Bei dem Schuldanerkenntnis handelt es sich bereits um eine vollstreckbare Ausfertigung (ohne Zustellungsvermerk).

Ich würde das Schuldanerkenntnis jetzt vorerst an den Schuldner zustellen lassen damit ich den Zustellungsvermerk habe.

Ich finde es nur komisch, dass auf dem Schuldanerkenntnis nichts von "Unterwerfungsklausel" steht.

Ich hatte bis jetzt nur Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln.

Muss ich diese im Nachgang bei dem Notar beantragen?

Bin da bisschen verwirrt :sad:

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 17.07.2019, 18:12
von Anahid
Wenn da keine Vollstreckungsklausel vorhanden ist, dann muss die zunächst einmal beim Notar angefordert werden, richtig.

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 18.07.2019, 14:25
von Anniii1122
Aaaahhh ok vielen dank dafür :)

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 18.07.2019, 14:34
von Anniii1122
Ich sehe jetzt jedoch, dass unten auf der Urkunde steht: Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird hiermit XY zum Zwecke der Zwangsvollstreckung auf Ansuchen erteilt.

Ist das dann schon die Klausel?

Ich bin halt verwirrt, weil auf all unseren Urkunden immer steht Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Aber bei dieser Urkunde steht nur Schuldanerkenntnis

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 18.07.2019, 15:09
von Anahid
Ja, das müsste die Klausel sein. Also musst Du jetzt noch zustellen.

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 18.07.2019, 15:41
von Anniii1122
vielen Dank :)

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 18.07.2019, 22:51
von Feldhamster
Schuldanerkenntnis mit ZV-Unterwerfung bedeutet, dass in dem Text steht (sinngemäß) der Schulder erkennt an, Betrag x (ggf. zzgl. Zinsen) zu schulden und unterwirft sich bezüglich dieses Betrages der ZV in sein Vermögen.
Wenn du solch einen Text hast, ist das ein Schuldanerkenntnis mit ZV-Unterwerfung, auch wenn es nicht wörtlich so ausgeführt wird.
Durch die ZV-Unterwerfung kann dann die vollstreckbare Ausfertigung durch den Notar erteilt und nach Zustellung des Titels kann die ZV betrieben werden.

Re: Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel

Verfasst: 22.07.2019, 16:58
von Anniii1122
Ich habe in meiner Urkunde hier keine ZV-Unterwerfung.

Was bei mir gegeben ist:

Titel (notarielle Urkunde)
Klausel (vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird hiermit XY zum Zwecke der ZV erteilt
Zustellung (würde ich jetzt veranlassen)

Dann habe ich doch alle Voraussetzungen der ZV (sobald die Zustellung des Titels erfolgt ist)

Ich brauche dann keine ZV-Unterwerfungsklausel... also so hab ich es verstanden.