Schuldanerkenntnis ohne Unterwerfungsklausel
Verfasst: 17.07.2019, 14:37
Hallo zusammen,
ich habe jetzt sowohl im Internet nachgesehen als auch hier im Forum finde aber leider nichts, was wirklich zu meiner Frage passt.
Wir haben von unserem Mandanten ein Schuldanerkenntnis erhalten. Er möchte, dass wir jetzt gegen den Schuldner daraus vollstrecken.
Bei dem Schuldanerkenntnis handelt es sich bereits um eine vollstreckbare Ausfertigung (ohne Zustellungsvermerk).
Ich würde das Schuldanerkenntnis jetzt vorerst an den Schuldner zustellen lassen damit ich den Zustellungsvermerk habe.
Ich finde es nur komisch, dass auf dem Schuldanerkenntnis nichts von "Unterwerfungsklausel" steht.
Ich hatte bis jetzt nur Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln.
Muss ich diese im Nachgang bei dem Notar beantragen?
Bin da bisschen verwirrt
ich habe jetzt sowohl im Internet nachgesehen als auch hier im Forum finde aber leider nichts, was wirklich zu meiner Frage passt.
Wir haben von unserem Mandanten ein Schuldanerkenntnis erhalten. Er möchte, dass wir jetzt gegen den Schuldner daraus vollstrecken.
Bei dem Schuldanerkenntnis handelt es sich bereits um eine vollstreckbare Ausfertigung (ohne Zustellungsvermerk).
Ich würde das Schuldanerkenntnis jetzt vorerst an den Schuldner zustellen lassen damit ich den Zustellungsvermerk habe.
Ich finde es nur komisch, dass auf dem Schuldanerkenntnis nichts von "Unterwerfungsklausel" steht.
Ich hatte bis jetzt nur Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln.
Muss ich diese im Nachgang bei dem Notar beantragen?
Bin da bisschen verwirrt