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Notarkosten Löschung Vormerkung

Verfasst: 08.07.2019, 15:46
von Anniii1122
Hallo zusammen,

unser Mandant hat sein Grundstück verkauft.

Der Käufer hat seine Auflagen nicht erfüllt.

Die Löschung der Eigentumsübertragungsvormerkung soll nunmehr veranlasst werden.

Der Notar selbst und die Mitarbeiter werden sich erst morgen bei uns melden. Wir haben diese heute oft angerufen und ihnen mitgeteilt, dass es dringend ist... jedoch sollen wir warten.

Unser Mandant ist jedoch ab morgen im Urlaub und muss wissen wie hoch die Kosten sind.

Ich habe mal nachgelesen, dass es nichts kostet, da die Kosten bereits abgedeckt sind da dies Kosten des Kaufvertrags sind.

Hat einer hier eine Ahnung ob es richtig ist?

Ich weiß, es ist keine REFA-Frage... hoffe jedoch auf Hilfe :(

Vielen Dank für die Mühe :)

Re: Notarkosten Löschung Vormerkung

Verfasst: 08.07.2019, 15:49
von Anniii1122
vllt sollte ich noch anmerken, dass wenn es nicht kostenlos ist, das der Wert des Objekts 700.000,00 EUR ist.

Re: Notarkosten Löschung Vormerkung

Verfasst: 08.07.2019, 15:55
von Anniii1122
Jetzt meinte mein Chef, dass er die Kosten allgemein haben möchte für die Löschung... auch ggf. Gerichtskosten des Grundbuchamts.

Ich glaube ich habe rausgefunden, dass die Notare eine Festgebühr für die Beglaubigung haben (20,00 EUR).

Re: Notarkosten Löschung Vormerkung

Verfasst: 08.07.2019, 20:38
von Hokulani
Löschung der Vormerkung bei Gericht 25 €

Es kommt drauf an ob die Löschung der AV für euren Fall bereits im KV bewilligt/beantragt ist bzw eine Vollmacht an den Notar /Angestellte beinhaltet, die Löschung zu bewilligen/zu beantragen..

Re: Notarkosten Löschung Vormerkung

Verfasst: 08.07.2019, 20:41
von Hokulani
Anniii1122 hat geschrieben:
08.07.2019, 15:55

Ich glaube ich habe rausgefunden, dass die Notare eine Festgebühr für die Beglaubigung haben (20,00 EUR).
Die Festgebühr von 20 € entsteht nicht in eurem Fall..

Wenn eine entsprechende Bewilligung bzw eine Vollmacht im KV nicht enthalten ist und extra erklärt werden muss, entsteht eine 0, 5 Gebühr nach dem Verkehrswert