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Monierung in gerichtlichem Mahnverfahren

Verfasst: 05.09.2007, 14:17
von maus19
Bitte Hilfe...

habe ein monierungsschreiben bekommen, sieht schon kompliziert aus..
SW: 9.605,01 €

Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit habe ich: 741,70 € stehen (Endsumme von der Rechnung, sprich 1,3 GB, Auslagen, Ust)

sonstige Nebenforderung: 315,90 Hälfte der 1,3 GB

Bezeichnung: Minderungsbetrag 3305

ich habe wohl die vergütung sprich 741,70 zu hoch gesetzt, wieso?

und dann das monierungsschreiben sowas von kompliziert:

1. Abweichender vorgerichtlicher SW:
2. Kosten aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach N´r. 2300/2302 VV RVG:
3. Anrechenbarer Teil gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
4. ein besonderer Umfang/Schwierigkeit wird versichert: (nur ankreuzen, falls ja)

wer soll da durchblicken, bitte hilfe

Verfasst: 05.09.2007, 14:22
von mellimaus
Hatte auch schon so ne Monierung. ein Anruf und hatte sich geklärt, die Systeme sind da teilweise noch nich soweit.

Ich würd einfach anrufen, mich mit dem Rechtspfleger verbinden lassen und fragen.

Verfasst: 05.09.2007, 14:27
von Ickebins82
:zustimm

Verfasst: 05.09.2007, 14:42
von Andreas
Bei dem Streitwert komme ich auf Gebühren brutto 775,64 €. Wie kommst du auf 741,70 ? Ich komme da nicht ohne und nicht Auslagen und auch nicht mit 16 und nicht mit 19 % MwSt. drauf.

Die 315,90 sind wohl der Nettobetrag, wenn, dann müßte aber um den Brutto (= 375,92) gemindert werden, weil du ja auch MwSt. in die 2300er genommen hast, die du da angegeben hast.

Das dürfte der Fehler sein.

Übrigens, ist die Mandantschaft denn auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ?

Verfasst: 05.09.2007, 14:45
von Andreas
Ich habe übrigens mal den Beitragstitel abgeändert.

"Mahnbescheid ausfüllen!!!!!!!!!!" stimmt ja so gesehen nicht, da es ja um die Antwort auf eine Monierung des Mahngerichts geht.

Verfasst: 05.09.2007, 14:49
von Josie
Du müsstest nachschauen ob Du vielleicht im MB angegeben hast dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann dürfte die Gg zu hoch sein, weil die MwSt mit drinnen ist. Bei Frage Nr. 1 brauchst Du nur etwas reinschreiben, wenn der Streitwert von Dir falsch angegeben wurde. Nr.4 sagt aus, dass der Anwalt eine versichert eine höhere Gebühr als 1,3 gefordert zu haben. Dies müsste er dann vielleicht irgendwann einmal begründen. Frage Nr. 3 müsste bei Dir ja stimmen (Minderungsbetrag 3305). Deshalb schau bei Nr.2 ob Du ausversehen die MwSt oder so etwas reingerechnet hast. Ich denke die Gg ist falsch angegeben. Dies musst Du korrigieren.

Verfasst: 05.09.2007, 17:51
von Janin
:zustimm

Verfasst: 05.09.2007, 20:02
von Pepsi
ich würd anrufen, aber der MInderungsbetrag ist natürlich netto anzugeben Andreas!!