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ZV Bürgschaft

Verfasst: 11.06.2019, 15:23
von Anniii1122
Hallo zusammen :),

ich habe eine Frage zum Ablauf und was ich genau machen soll.

Wir haben ein Verfahren für unseren Mandanten gewonnen. Gegner (Beklagter) wurde verurteilt, an unseren Mandanten 50.000,00 EUR zu zahlen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % vollstreckbar.

Mandant möchte, damit er direkt vollstrecken kann, eine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegen.

Meine Frage:

1) wie funktioniert das? Muss Mandant zu seiner Bank, sich eine Bürgschaft holen und damit zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts?

2) Oder bekomme ich die Bürgschaft und muss die dem Gegner in Kopie zwecks Zustellung übersenden?

3) was ist wenn Mandant nicht aus 50.000,00 EUR vollstrecken will sondern - sagen wir mal - aus 10.000,00 EUR. Bezieht sich dann die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf die 10.000,00 EUR?

Ich verstehe den Ablauf leider nicht und weiß nicht was zu tun ist... :sad:

Re: ZV Bürgschaft

Verfasst: 11.06.2019, 15:42
von samsara

Re: ZV Bürgschaft

Verfasst: 12.06.2019, 15:05
von Anniii1122
Hallo und vielen lieben Dank für die Mitteilung.

Ich habe nur eine Frage. Soweit ich das aus der anderen Frage rausgelesen habe, muss die Bürgschaft an den Gegner in Original gehen... bzw. an dessen Rechtsanwalt.

Demnach ist der Ablauf wie folgt:

1) Mandant holt sich bei seiner Bank eine Prozessbürgschaft
2) Die ergangene Bürgschaft wird in Original entweder von Anwalt zu Anwalt oder per Zustellung durch den GVZ an die Gegenseite zugestellt. Behält der Gegenanwalt die Bürgschaft in Original dann?


Wie muss man weiter vorgehen?
Sagen wir mal, der Gegenanwalt unterschreibt mir die Zustellung der Bürgschaft gegen Empfangsbekenntnis von Anwalt zu Anwalt.

Was tue ich dann?

Nehme ich das Urteil und füge da das Empfangsbekenntnis (von Anwalt zu Anwalt) und die Bürgschaft in Kopie bei (da die Gegenseite ja das Original hat) und vollstrecke dann normal?

Ich verstehe halt leider nicht, wie es in der Praxis abläuft :(