ZV Bürgschaft
Verfasst: 11.06.2019, 15:23
Hallo zusammen ,
ich habe eine Frage zum Ablauf und was ich genau machen soll.
Wir haben ein Verfahren für unseren Mandanten gewonnen. Gegner (Beklagter) wurde verurteilt, an unseren Mandanten 50.000,00 EUR zu zahlen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % vollstreckbar.
Mandant möchte, damit er direkt vollstrecken kann, eine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegen.
Meine Frage:
1) wie funktioniert das? Muss Mandant zu seiner Bank, sich eine Bürgschaft holen und damit zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts?
2) Oder bekomme ich die Bürgschaft und muss die dem Gegner in Kopie zwecks Zustellung übersenden?
3) was ist wenn Mandant nicht aus 50.000,00 EUR vollstrecken will sondern - sagen wir mal - aus 10.000,00 EUR. Bezieht sich dann die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf die 10.000,00 EUR?
Ich verstehe den Ablauf leider nicht und weiß nicht was zu tun ist...
ich habe eine Frage zum Ablauf und was ich genau machen soll.
Wir haben ein Verfahren für unseren Mandanten gewonnen. Gegner (Beklagter) wurde verurteilt, an unseren Mandanten 50.000,00 EUR zu zahlen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % vollstreckbar.
Mandant möchte, damit er direkt vollstrecken kann, eine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegen.
Meine Frage:
1) wie funktioniert das? Muss Mandant zu seiner Bank, sich eine Bürgschaft holen und damit zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts?
2) Oder bekomme ich die Bürgschaft und muss die dem Gegner in Kopie zwecks Zustellung übersenden?
3) was ist wenn Mandant nicht aus 50.000,00 EUR vollstrecken will sondern - sagen wir mal - aus 10.000,00 EUR. Bezieht sich dann die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf die 10.000,00 EUR?
Ich verstehe den Ablauf leider nicht und weiß nicht was zu tun ist...